Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamte des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Guchhandlungen. 
# Nr. 26. 
XXXV. Jahrgang. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 1907. 
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Inhalt: Zol- und Steuerwesen: Bestimmungen über die Erbschaftsstenerstatistitttt .. ... Seite 239 
  
  
  
  
  
  
  
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Zoll= und Steuerwesen. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. Mai d. J. beschlossen, den nachstehend abgedruckten 
Bestimmungen über die Erbschaftssteuerstatistik die Zustimmung zu erteilen. 
Berlin, den 6. Juni 1907. . 
Der Reichskanzler 
In Vertretung: Freiherr von Stengel. 
  
Vestimmungen über die Erbschaftssteuerstatistik. 
1. Die Erbschaftssteuerämter haben über den bei ihnen nach dem Gesetze vom 3. Juni 1906 
zur amtlichen Behandlung kommenden Erwerb von Todes wegen und durch Schenkung unter Lebenden 
und über die von diesem Erwerb entrichtete Erbschaftssteuer je für den Zeitraum eines Rechnungs- 
jahrs statistische Anschreibungen nach Maßgabe der Anlagen 1 bis 5 zu führen. 
2. Die Anschreibungen dienen dem statistischen Nachweis über 
à) die Verteilung des der Erbschaftssteuer unterliegenden Gesamtvermögenserwerbes 
von Todes wegen und durch Schenkung unter Lebenden und der davon ent- 
richteten Erbschaftssteuer auf die einzelnen Gruppen der Erwerber, unterschieden 
nach der Höhe des Einzelerwerbes (Anlagen 1 bis 3), 
b) die Verteilung des von der Erbschaftssteuer befreiten Erwerbes von Todes wegen, 
unterschieden nach den einzelnen Befreiungsgründen (Anlage 4, Spalten 1 bis 12), 
c) die für den Erwerb von Todes wegen und durch Schenkung unter Lebenden 
eingetretenen Befreiungen und Ermäßigungen zugunsten land= und forstwirtschaft- 
licher Grundstücke (Anlage 4, Spalten 13 bis 15), 
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