Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Anleitung.

Zu  2.  Ort  des  Unfalls.

Der  Ort  ist  möglichst  genau,  wenn  tunlich  auch  nach  Richtung  und  Entfernung  von  einem  bestimmten
  Punkte  der  Küste,  anzugeben.

Zu  7.  Gattung  (Bauart)  des  Schiffes.
Es  ist  anzugeben:

a)  bei  Dampfschiffen,  denen  auch  die  sonstigen  durch  Maschinenkraft  bewegten  Schiffe  zuzuzählen
sind,  ob  es  ein  Rad=  oder  Schraubendampfer  ist,  und  wenn  die  Fortbewegung  nicht  durch
Dampf  geschieht,  ob  sie  durch  Elektrizität,  Gas-,  Petroleum-,  Benzin-Motoren  oder  wie  sonst
erzielt  wird,

b)  bei  Segelschiffen,  die  durch  die  Takelage  und  die  Form  des  Schiffskörpers  bestimmte
Gattung  nach  der  landesüblichen  Benennung  und,  wenn  sich  hieraus  die  Zahl  der  Masten
nicht  unzweifelhaft  ergibt,  auch  diese;  hat  das  Schiff  eine  Maschine  zur  aushilfsweisen  Fortbewegung
  bei  ungünstigem  oder  ungenügendem  Winde,  so  ist  dies  anzugeben  unter  Bezeichnung
  der  Maschine,

c)  bei  Seeleichtern  (Schleppschiffen),  welche  in  der  Regel  durch  andere,  mit  Maschinenkraft  versehene
  Fahrzeuge  fortbewegt  werden,  die  Zahl  der  etwa  vorhandenen  Masten  und  ob  diese
zur  Segelführung  eingerichtet  oder  etwa  nur  als  Lademasten  zu  benutzen  sind.

Zu  8.  Raumgehalt  des  Schiffes.
Der  Raumgehalt  ist  nach  den  Schiffspapieren,  wenn  Schiffspapiere  nicht  vorhanden  sind,  nach
der  Aussage  der  Besatzung  oder  nach  Schätzung,  anzugeben.
Zu  25.  Art  des  Unfalls.
Hier  ist  anzugeben:
ob  das  Schiff  insbesondere  durch  Sturm,  Seegang  oder  Eis  beschädigt  oder  leck,  gesunken
oder  sinkend  verlassen,

durch  Zusammenstoß  mit  einem  anderen  Schiffe  beschädigt,  oder  infolge  davon  gesunken,
gestrandet  oder  wrack,

durch  Feuer,  Blitz,  Zerspringen  oder  Entzündung  (Explosion)  beschädigt  oder  infolge  davon
gesunken,  verbrannt  oder  wrack,

gestrandet,  beschädigt  und  wieder  abgebracht,

gestrandet,  wrack  und  nicht  wieder  abgebracht,

gekentert  und  verloren,  oder  beschädigt  in  Sicherheit  gebracht  worden  ist,  oder

einen  anderen  Unfall  erlitten  hat  und  welchen.

Zu  26.  Ursache  des  Unfalls.
Hier  sind  folgende  Ursachen  hervorzuheben:
Sturm  oder  Seegang,
Eis  oder  Eisgang,
Nebel,  dickes  Wetter,  Schneefall  oder  heftige  Regengüsse,
Feuersbrunst  durch  Selbstentzündung  der  Ladung,  durch  Einschlagen  des  Blitzes,  durch
Unvorsichtigkeit  der  Besatzung  oder  der  Reisenden  oder  durch  andere  Ursachen,
Entzündung  (Explosion)  der  Ladung,  Zerspringen  (Explosion)  des  Kessels  auf  Dampfschiffen,
zu  tief  beladen,  zu  wenig  Freibord,
zu  wenig  beladen,  zu  wenig  Ballast,