Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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unter b hinter „Kontingent“ einzuschalten: 
„oder die zu einem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze herstellbare Alkohol— 
menge“, 
hinter „Kontingente beteiligten“ einzuschalten: 
„oder bis zum 30. September 1912 beteiligt gewesenen“, 
hinter „nicht beteiligten“ einzuschalten: 
„und auch nicht bis zum 30. September 1912 beteiligt gewesenen“; 
unter d vor „über“ einzuschalten: 
„in den Fällen des § 72 Abs. 3 des Branntweinsteuergesetzes“; 
unter e der Strichpunkt durch ein Komma zu ersetzen und sodann anzufügen: 
„ferner bei den nach dem 30. September 1909 betriebsfähig hergerichteten Obst- 
brennereien und diesen gleichgestellten Brennereien, die zur Abfindung zugelassen 
werden, daß der Brennereibesitzer die im § 216 Abs. 1 unter b B. O. angegebene 
Verpflichtung übernommen hat;" 
Zu den Mustern 16 und 17. 
à) In der Anleitung zum Gebrauch ist 
in Nr. 2 (3) 
unter à 
hinter „Brennerei“ einzufügen: 
„oder die zu einem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze herstellbare Alkohol— 
menge“, 
unter b statt „für solche“ bis „ihrer Kontingente“ 
zu setzen: 
„für die unter die §§ 152a bis 152e B. O. fallenden Brennereien außerdem 
der Gesamtbetrag ihrer Kontingente usw.“", 
unter c hinter „niedrigeren“ einzufügen: 
„oder zu einem ermäßigten“, 
statt „sowie“ bis „vorzutragen“ zu setzen: 
„sowie in den Fällen des § 72 Abs. 1 und 3 des Branntweinsteuergesetzes die 
der Vergällungspflicht nicht unterliegenden Hundertteile der innerhalb des Durch- 
schnittsbrandes hergestellten Erzeugung vorzutragen“, 
unter d „Kontingentswert-“ zu streichen; 
in Nr. 3 (4) ist an Stelle der Worte: „.und der von der Vergällungspflicht befreiten 
Alkoholmenge“ einzufügen: 
„oder der zu dem bisher angewendeten ermäßigten Verbrauchsabgabensatze herstell- 
baren Alkoholmenge“ und 
hinter „wird“ einzuschalten: . 
,»gegebenenfallsauchdieAngabenüberdenbisherangewendetenVerbrauchsabgaben- 
satz zu berichtigen“; 
b) die Spalte 4 (6) erhält die Aufschrift: 
„zu dem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze“ von ihr ist auf der linken Seite durch 
eine Linie ein Teil abzutrennen, der die Aufschrift erhält: „von A“; 
c) in den Aufschriften der Spalten 5 und 7 (7 und 9) ist statt „höheren“ zu setzen: 
„allgemeinen“ 
und hinter „Kontingent“ einzufügen: 
„oder die zu einem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze herstellbare Alkoholmenge“; 
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