Armee.
Register
zu dem
Königlich Bayerischen Gesetzblatte
der Jahre 1853, 1851 und 1855.
A.
Gesetz, über die Deckung der bei der
Kriegscasse bestehenden Zahlungsrückstände und
über einen Credit für außerordentliche Be-
dürfnisse der Armee. S. 33 —38.
Inhalt.
Art. 1. Definitive Verausgabung und be-
ziehungsweise Vereinnahmung der aus der
Central-Staatscasse an die Hauptkriegscasse
in den Jahren 185 ½/2 und 1852/63 gelei-
steten Vorschüsse zu250,000 fl. und 150,000 fl.,
dann Bestimmung über den Vorschuß aus der
Germersheimer-Festungsbau.Dotation und Er-
öffnung eines Credits von 471,113 fl. 18 / kr
für Berichtigung der bel der Kriegscasse be-
stehenden Zahlungs = Rückstände. S. 34 —
35.— Art. 2. Etoffnung eines Credits von
3,600,000 fl. zur Bereitschaftstellung eines
Theiles des Bundescontingents. S. 35. —
Art. 3. Exröffnung eines Credits von mo-
natlich 400,000 fl., vorläufig für 6 Monate,
für den Unterhalt der mobilisirten Armeecorps.
S. 35—36. — Art. 4. Eimächtigung des
Staatsministers der Finanzen zur Aufnahme
eines auf die Staatsfonds zu versichernden
Anlehens zu 6,500,000 fl., Verzinsung und
Tilgung durch Steuerbeischläge. Steuerbeischlag
bpro 185½5 von 3 Kreuzern von jedem
Gulden der directen Steuern S. 36 —37.
— Alt. 5. Vollzugsbestimmung. S. 37—38.
B.
Bedienstete, gering besoldete. Siehe „Unter-
stützungen.“
C.
Cession. Siehe „Civilgesetzgebung.“
Civilgesetzgebung. Gesetz, die Aufhebung
der lex anaslasiann und anderer bezügl"
der Abtretung von Rechten vorgeschriebenen
Beschränkungen beir. S. 45—48.
Inhalt: Art. 1. Von der Cession der
Schuldsorderungen. S. 46—47. — Att. 2.
Gerichtlich anhängiger Streit bildet kein Hin-
derniß gegen rechtsgiltige Abtretung; Verbot
der Abtretung streitig gewordener Rechte