Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1853-1855. (16)

Armee. 
Register 
zu dem 
Königlich Bayerischen Gesetzblatte 
der Jahre 1853, 1851 und 1855. 
A. 
Gesetz, über die Deckung der bei der 
Kriegscasse bestehenden Zahlungsrückstände und 
über einen Credit für außerordentliche Be- 
dürfnisse der Armee. S. 33 —38. 
Inhalt. 
Art. 1. Definitive Verausgabung und be- 
ziehungsweise Vereinnahmung der aus der 
Central-Staatscasse an die Hauptkriegscasse 
in den Jahren 185 ½/2 und 1852/63 gelei- 
steten Vorschüsse zu250,000 fl. und 150,000 fl., 
dann Bestimmung über den Vorschuß aus der 
Germersheimer-Festungsbau.Dotation und Er- 
öffnung eines Credits von 471,113 fl. 18 / kr 
für Berichtigung der bel der Kriegscasse be- 
stehenden Zahlungs = Rückstände. S. 34 — 
35.— Art. 2. Etoffnung eines Credits von 
3,600,000 fl. zur Bereitschaftstellung eines 
Theiles des Bundescontingents. S. 35. — 
Art. 3. Exröffnung eines Credits von mo- 
natlich 400,000 fl., vorläufig für 6 Monate, 
für den Unterhalt der mobilisirten Armeecorps. 
S. 35—36. — Art. 4. Eimächtigung des 
Staatsministers der Finanzen zur Aufnahme 
eines auf die Staatsfonds zu versichernden 
Anlehens zu 6,500,000 fl., Verzinsung und 
Tilgung durch Steuerbeischläge. Steuerbeischlag 
bpro 185½5 von 3 Kreuzern von jedem 
Gulden der directen Steuern S. 36 —37. 
— Alt. 5. Vollzugsbestimmung. S. 37—38. 
B. 
Bedienstete, gering besoldete. Siehe „Unter- 
stützungen.“ 
C. 
Cession. Siehe „Civilgesetzgebung.“ 
Civilgesetzgebung. Gesetz, die Aufhebung 
der lex anaslasiann und anderer bezügl" 
der Abtretung von Rechten vorgeschriebenen 
Beschränkungen beir. S. 45—48. 
Inhalt: Art. 1. Von der Cession der 
Schuldsorderungen. S. 46—47. — Att. 2. 
Gerichtlich anhängiger Streit bildet kein Hin- 
derniß gegen rechtsgiltige Abtretung; Verbot 
der Abtretung streitig gewordener Rechte
	        
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