Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1853-1855. (16)

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Gesetz- Blatt 
Königreich Bayern. 
  
2. 
München, den 17. Jannar 1854. 
  
Inhalt: 
Gesen, die Aufbringung der Minel zur Bewilligung den momentanen Umerstötgungen für die gering besoldeten 
Bedlensteten betr. 
  
Gesetz, 
die Aufbringung der Mittel zur Bewilligung von 
momentanen Unterstützungen für die gering be. 
soldeten Bediensteten betr. 
Maximilian II. 
von Gottes Gnaden, König von Bayern, 
Pal#graf bei Uhein, 
Hemog von Bayern, Franken und in 
Schwaben rc. cc. 
Wirhaben nach Vernehmung Unseres 
Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung 
der Kammer der Reichsradthe und der Kam- 
mer der Abgeordneren beschlossen und ver- 
ordnen, was folge: 
Einziger Artikel. 
Der Scaatsminister der Finanzen wird 
ermächtigt, zur Aufbringung der Fonds, aus 
welchen bei der andauernden Höhe der Ges 
treidpreise und der herrschenden Theuerung
	        
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