Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Anlage  R  6.

 

Anleitung

zur

Prüfung  des  als  Denaturirungsmittel  zugelassenen  Essigs.

Behufs  Prüfung  des  Essigs  auf  seinen  Gehalt  an  Essigsäure  wird  eine  Lösung  von  1  Gramm
Phtalëin,  welches  die  Steuerbehörde  liefert,  in  500  Gramm  Sprit  von  mindestens  95  Prozent  Tralles
hergestellt  und  ein  amtlich  beglaubigter  Essigprober  beschafft.  Der  Essigprober  ist  eine  unten  geschlossene
cylindrische  Glasröhre  mit  Fuß,  welche  mehrere  Theilmarken  trägt.  Die  unterste  Marke  begrenzt  ein
inneres  Volumen  von  20  Cubikcentimetern;  oberhalb  dieser  Marke  befinden  sich  12  bis  14  der  Reihe
nach  numerirte  Theilstriche,  deren  je  zwei  benachbarte  ein  inneres  Volumen  von  1⅔  Cubikcentimetern
einschließen.  Der  Essigprober  wird  mit  dem  zu  prüfenden  Essig  bis  zur  untersten  Theilmarke  gefüllt,  dazu
ein  (auch  wohl  zwei)  Tropfen  der  Phtalëinlösung  gethan  und  endlich  vorsichtig  gerade  so  viel  Doppelt=Normalnatronlösung
  hinzugegossen,  bis  die  vorher  farblose  Flüssigkeit  sich  roth  färbt.  Liegt  das  Flüssigkeitsniveau
  oberhalb  der  mit  6  bezeichneten  Theilmarke,  so  enthält  der  Essig  mehr  als  6  Prozent  Essigsäure;
  liegt  das  Niveau  oberhalb  der  mit  12  bezeichneten  Theilmarke,  so  hat  der  Essig  mehr  als  12
Prozent  Säure.