fullscreen: Haupt-Sachverzeichnis zum Bundes- und Reichs-Gesetzblatte von 1867 bis 1916. (50a)

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(Nr. 6338.) Allerhschster Erlaß vom 28. Mai 1866., betreffend die Genehmigung zur 
Emission weiterer neuer Stammaktien bis zum Betrage von drei Millionen 
Thaler Seitens der Rheinischen Eisenbahngesellschaft. 
N von Seiten der Rheinischen Eisenbahngesellschaft darauf angetragen 
worden ist, ihr Behufs Fertigstellung der Zweigbahnen von Oslerath nach Essen, 
von Essen zur Zeche Holland, von Kempen nach Venlo und von Düren nach 
Call, sowie zur Vervollständigung ihrer Betriebsmittel und Betriebseinrichtungen 
die Emission weiterer neuer Skammaktien zum Betrage von drei Millionen 
Thaler zu gestatten, will Ich zu diesem Antrage hierdurch die Genehmigung 
mit der Maaßgabe ertheilen, daß die neu zu kreirenden Aktien zum Stimmrecht 
in der Generalversammlung erst dann berechtigen, wenn sie voll eingezahlt sind, 
sowie, daß die Gesellschaft unter Ihrer, des Handelsministers, Zustimmung den 
Jeitpunkt festsetzt, von welchem ab die neuen Aktien an der Dividende Theil zu 
nehmen haben. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 28. Mai 1866. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Juflizminisler. 
  
(Nr. 6338—6389) 387 (Nr. 6339.)
	        
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