Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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Geletz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
5. Stück vom Jahre 1908. 
  
Inhalt: Nr. 27. Berordnung, die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern 
und Inhabern des Anstellungsscheins im Königlich Sächfischen Staatsdienste betr. S. 137. — Nr. 28. Be- 
kanntmachung, betr. Anderung der mit Bekanntmachung vom 18. Jannar 1908 veröffentlichten Nachweisung, 
betr. Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppenteile und Militär- 
behörden. S. 156. — Nr. 29. Bekanntmachung wegen einer Anderung der Prüfungsordnung für Arzte. 
S. 157. — Nr. 30. Verordnung, eine Ergänzung der Verordnung zur Ausführung der Grundbuchordnung 
betr. S. 158. — Nr. 31. Verordnung, die Warenkontrolle im Grenzbezirke betr. S. 162. — Nr. 32. 
Bekanntmachung über die Ordnung der Prüfung für das höhere Schulamt. S. 165. 
Nr. 27. Verordnung, 
die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen mit Militär- 
anwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins im Königlich Sächsischen 
Staatsdienste betreffend; 
vom 11. April 1908. 
Mie Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird an Stelle des mit 
Verordnung vom 14. Mai 1904 (G.= u. V.-Bl. S. 139) veröffentlichten Verzeichnisses 
der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen 
auf Grund von 8 7 der mit Verordnung vom 15. September 1907 (G.= u. V.-Bl. S. 176) 
bekannt gemachten „Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamten- 
stellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des An- 
stellungsscheins“ das nachstehende neue Verzeichnis hiermit zur allgemeinen Kenntnis 
gebracht. 
Die Vermittelungsbehörden, an die gemäß § 16 Absatz 3 und § 23 Absatz 1 der 
vorbezeichneten Grundsätze die Nachweisungen nach den Anlagen J und K dieser Grundsätze 
einzusenden sind, sind aus der Anlage H zu denselben (G.= u. V.-Bl. 1907 S. 212) zu 
ersehen. 
  
Ausgegeben zu Dresden den 1. Mai 1908. 20
	        
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