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Geletz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
5. Stück vom Jahre 1908.
Inhalt: Nr. 27. Berordnung, die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern
und Inhabern des Anstellungsscheins im Königlich Sächfischen Staatsdienste betr. S. 137. — Nr. 28. Be-
kanntmachung, betr. Anderung der mit Bekanntmachung vom 18. Jannar 1908 veröffentlichten Nachweisung,
betr. Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppenteile und Militär-
behörden. S. 156. — Nr. 29. Bekanntmachung wegen einer Anderung der Prüfungsordnung für Arzte.
S. 157. — Nr. 30. Verordnung, eine Ergänzung der Verordnung zur Ausführung der Grundbuchordnung
betr. S. 158. — Nr. 31. Verordnung, die Warenkontrolle im Grenzbezirke betr. S. 162. — Nr. 32.
Bekanntmachung über die Ordnung der Prüfung für das höhere Schulamt. S. 165.
Nr. 27. Verordnung,
die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen mit Militär-
anwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins im Königlich Sächsischen
Staatsdienste betreffend;
vom 11. April 1908.
Mie Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird an Stelle des mit
Verordnung vom 14. Mai 1904 (G.= u. V.-Bl. S. 139) veröffentlichten Verzeichnisses
der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen
auf Grund von 8 7 der mit Verordnung vom 15. September 1907 (G.= u. V.-Bl. S. 176)
bekannt gemachten „Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamten-
stellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des An-
stellungsscheins“ das nachstehende neue Verzeichnis hiermit zur allgemeinen Kenntnis
gebracht.
Die Vermittelungsbehörden, an die gemäß § 16 Absatz 3 und § 23 Absatz 1 der
vorbezeichneten Grundsätze die Nachweisungen nach den Anlagen J und K dieser Grundsätze
einzusenden sind, sind aus der Anlage H zu denselben (G.= u. V.-Bl. 1907 S. 212) zu
ersehen.
Ausgegeben zu Dresden den 1. Mai 1908. 20