252 Das Prüfungswesen
recht ist, so kann doch von der Prüfung kein sicheres Zeugniss über Talent
erwartet werden. Liegt cs doch auf flacher Hand, dass bei der Beantwortung
schriftlicher Aufgaben oder einer Unterhaltung über theoretisches
Wissen keineswegs alle geistigen Eigeuschaften ins Spiel kommen und also
anch erforscht werden können, welche den Geschäftsmann oder gar den
Staatsmann bilden, welche den scharfsinnigen Erforscher der Krankheitsursachen,
den kecken Operateur, den segensreich wirkenden Geistlichen,
Jen lebensvollen, anregenden Lehrer, den tapfern, kaltblütigen Offizier bedingen.
Will man auch die Schüchternheit des Kandidaten nicht hoch in
Anschlag bringen, da sie wenigstens im Verlaufe der Prüfung nicht so häufig
noclı so gross ist, als schlecht Bestandene vorzugeben pflegen; will man
ferner die Verstimmung der Geisteskräfte oder leichtes Unwohlsein, welche
freilich vorkommen aber auch überwunden werden können and sollen, nicht
viel beachten: so ist doch unläugbar, dass der Scharfsinn in der Auffassung
concreter Zustände und Absichten, die Klugheit in Berechnung der Mittel,
der Eifer, die Originalität und Erfindungsgabe, die Geistesgegenwart, die
Bestindigkeit und Consequenz des Verfahrens, der Takt im Thun und Lassen
sich auf (dieser Wisseus-Wachtparade nicht zeigen können. Auch vergesse
man nicht, dass mauchen jungen Mann erst das Leben geistig entwickelt.
Die Prüfung kaun somit im besten Falle nur nachweisen, welche Kenntnisse
im Augenblicke der Vornahme der Kandidat hat; über die Talente
kanı sie nichts Sicheres und Uhnfassendes aussagen. Ihr Zeugniss kann
z.B. mit vollem Rechte nur ein sehr mittelmässiges sein, und doch schwingt
sich der Mann einst an die Spitze seiner Genossen. Es ist nicht bloss
bösartige Nachrede, sondern Wahrheit, wenn Männer genannt werden, dic
jetz als die ersteu, die genialsten ihres Faches von Allen unumwunden anerkannt
sind, und doch ihrer Zeit bei der ersten Prüfung abgewiesen wurden.
Die Prüfungsbehörde hatte Recht, denn sie hatten wenig gelernt; sie aber
hatten auch Recht, wenn sie trotz dieses Zeugnisses mit denen ihnen verliellenen
grossen Gaben weit über Audere, weit selbst über ihre Examinatoren
empostiegen. — Allein man kann noch einen Schritt weiter gehen,
und verlangen, dass die Prüfung über die Talente nichts aussagen soll.
Theils ist die Gelegenheit, ein richtiges Urtheil hierüber zu fällen, aus den
angeführten Gründen wenig passend. Theils aber, und diess ist uns die
Hauptsache, würde mit dem Auftrage und mit der Erlaubpiss, einer Schätzung
der Talente Einfluss auf das Zeugniss zu geben, jeder Willkür und Schlechtigkeit,
jeder Idiosyukrasie oder Vorliebe der Prüfenden Thür und Thor
geöffnet. Darüber, ob und in welcheın Maasse ein bestimmter junger Mann
bei den ihm vorgelegten Aufgaben Kenntnisse gezeigt habe, kann nur wenig
Streit sein; jedenfalls sind objectivo Anhaltspunkte vorhanden, und es vermag
selbst die entschiedenste Parteilichkeit nicht viel auszurichten: allein