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Ernte wird von der Gesellschaft dem Kolonial-
Wirtschaftlichen Komitee eingesandt.
In Gibeon wurde im vergangenen Etats-
jahre nur im Garten des Bezirksamts Baum-
wolle im kleineren Umfange gezogen. Bepflanzt
waren etwa 30 am, die, nachdem die Saat auf-
gegangen war, bis zur Ernte außer der Bewässe-
rung keine Arbeit verursachten. Geerntet wurden
etwa 6 kg.
Im Truppengarten der Militärstation Zeß-
fontein wird seit dem Jahre 1903 Baumwolle
gezogen. Es find sieben Stauden vorhanden, die
zum Teil in dauernd feuchtem Boden stehen oder
die nur alle 8 bis 14 Tage bewässert werden.
Die Stauden haben eine Höhe von 2 bis 3 m
erreicht und tragen alle reichlich Fruchtkapseln.
Der Ertrag der Ernte beträgt seit Januar dieses
Jahres etwa 7½ kg. Nach Ansicht des Gou-
verneurs würde sich ein Anbau von größeren
Mengen Baumwolle in dem der Regierung ge-
hörigen Gartenlande lohnen, da dieses Land
einen vorzüglichen Boden hat und über großen
Wasserreichtum verfügt. Weitere Baumwollkulturen
sind im Distrikt nicht vorhanden.
Mit den Proben der gezüchteten Baumwolle
hat der Gouverneur zugleich ein kleines Quantum
der im Lande wild vorkommenden Baumwolle
übersandt. Es handelt sich um eine rankende
Staude ähnlich der Clematis, die sich an niederen
Dornbüschen emporrankt. Die eingesandte Probe
stammt aus dem Sandfelde bei Ekuja am
Schwarzen Nossob und wurde im Juni dieses
Jahres eingesammelt.
Kolonlal-Wirtschaftilches Komltee.
In Anwesenheit von Vertretern industrieller
und kaufmännischer Körperschaften sowie der kolo-
nialen Wissenschaften und des Reichstages fanden
unter dem Borsiz Karl Supfs am 18. und
19. Dezember 1907 wichtige Berhandlungen des
Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees und der Baum-
wollbau-Kommission statt. Hierüber geht uns der
nachstehende Bericht zu:
„Unter den zahlreichen kolonialwirtschaftlichen
Fragen, die zur Verhandlung gelangten, steht die
geplante
wasserwirtschaftliche Erforschung Deutsch-
Ostafrikas
an erster Stelle. Die Frage der wasserwirtschaft-
lichen Erforschung eines Landes ist nicht nur
wegen der Wasserversorgung für Bewässerungs-
zwecke von hoher Bedentung, sondern auch wegen
eptl. Ausnutzung der vorhandenen Flußläufe und
Seen als Wasserwege und zur Gewinnung von
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Wasserkraft. Ohne diese Grundlage ist ein ratio-
neller Wasserhaushalt und die Schaffung eines
Wasserrechts unmöglich. Für Deutsch-Ostafrika
ist bei dem Wasserreichtum seiner Ströme, bei
den bedeutenden Höhenunterschieden, bei dem
Vorhandensein von großen Seen und bei dem
zum Teil terrassenförmigen Aufbau des Landes
anzunehmen, daß aus einer gut vorbereiteten
und zielbewußten Wasserwirtschaft ganz bedeutende
Vorteile erwachsen werden.
Der vom Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee
beschlossenen wasserwirtschaftlichen Erforschung von
Deutsch-Ostafrika, deren Leitung einem hervor-
ragenden Fachmanne üÜbertragen werden soll,
wird eine Studienreise nach Vorderindien vor-
ausgehen.
Die Dauer der Arbeiten in Deutsch-Ostafrika
ist auf etwa ein Jahr bemessen. Die der Er-
forschung gestellten Aufgaben umfassen:
Untersuchung der Niederschlagsverhältnisse und
Ausarbeitung einer zuverlässigen Niederschlags-
karte;
Untersuchung der Flußläufe und Seen, sowie
der Grundwasserverhältnisse auf ihre Nutzbar-
machung für Landwirtschaft und Industrie.
Auf Grund der Feststellung der wasserwirt-
schaftlichen Verhältnisse Deutsch-Ostafrikas sollen
Einzelentwürfe für kleinere und größere Bewässe-
rungsanlagen ausgearbeitet, ihre Wirtschaftlichkeit,
namentlich auch für den Baumwollenban, soll nach-
gewiesen, endlich sollen Vorschläge für die
Finanzierung dieser Entwürfe durch Privatunter-
nehmer und Gesellschaften gemacht werden.
Die Kosten des Unternehmens sind auf
175 000 Mk. veranschlagt. Das Unternehmen
wird zur Ausführung gelangen, sofern es gelingt,
die Mittel aufzubringen. Zur Feststellung der
Einzelheiten hinsichtlich der Ausführung des Unter-
nehmens wurde eine besondere Kommission ein-
gesetzt.
Seitens der Baumwoll-Kommission des Kolonial-
Wirtschaftlichen Komitees wurde beschlossen, an
das Reichs-Kolonialamt sowie an das Reichsamt
des Innern Eingaben zu richten, dem Komitee
auch für das Jahr 1908 Beihilfen zur
Fortführung der deutsch-kolonialen Baum-
wollunternehmungen
zu bewilligen. Anträge des Kaiserlichen Gouverne-
ments von Togo auf Uberlassung der Baum-
wollschule Nuatschä und der Leipziger Baum-
wollspinnerei-Aktiengesellschaft auf Uberlassung der
Versuchspflanzung Sadani wurden in gleicher
Weise wie frühere Anträge von Togo= und Ost-
afrika-Firmen auf Überlassung von Entkernungs-
anstalten behandelt: nämlich nach dem Grundsatz,