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Lehrkörper des Kolonialinstituts.
a. Professorenrat:
Becker, Dr., Professor der Geschichte und Kultur
des Orients; Gottsche, Dr. Professor, Direktor des
Mineralogisch-Geologischen Instituts, Schriftführer;
Kraepelin, Dr. Professor, Direktor des Natur-
historischen Museums; Marcks, Geheimrat Dr.,
Professor der Geschichte; Nocht, Dr. Professor,
Medizinalrat; Passarge, Dr., Professor der Geo-
graphie; Rathgen, Dr., Professor der National-
ökonomie, stellvertretender Vorsitzender; Schorr,
Dr. Professor, Direktor der Sternwarte, Bergedorf;
Thilenius, Dr. Professor, Direktor des Museums
für Völkerkunde, Vorsitzender; Thoma, Dr.,
Professor des öffentlichen Rechts; Wahl, Dr.,
Professor der Geschichte; Zacharias, Dr. Pro-
fessor, Direktor der Botanischen Staatsinstitute.
b. Dozenten mit Lehrauftrag:
Glage, Professor, Obertierarzt; Hagen, Dr.,
Wissenschaftlicher Assistent am Museum für Völker-
kunde; Meyer, Dr. Kammergerichtsrat, Berlin;
Michaelsen, Dr. Professor, Wissenschaftlicher
Assistent am Naturhistorischen Museum; Ollwig,
Dr. Professor, Wissenschaftlicher Assistent am In-
stitut für Schiffs= und Tropenkrankheiten; Voigt,
Dr. Professor, Wissenschaftlicher Assistent an den
Botanischen Staatsinstituten.
Bureau des Senatskommissars und des Ko-
lonialinstituts: Hamburg 36, Dammthorstraße 251.
II.
Vorschriften für die Hörer und Hospitanten
des Kolonialinstituts.
1. Bedingungen für die Zulassung.
Zur Teilnahme an dem Unterricht des Ko-
lonialinstituts werden zugelassen:
A. als Hörer: #
1. Abiturienten deutscher höherer Lehranstalten
mit neunjährigem Kursus,
. seminaristisch gebildete Lehrer, die die zweite
Prüfung bestanden haben,
Kaufleute, Industrielle und andere Personen,
die die Berechtigung zum einjährig-treiwil-
ligen Dienste besitzen oder als Selektaner
von hiesigen Volksschulen abgegangen sind
oder auswärtige gleichwertige Schulen ab-
solvierten, sofern sie eine mindestens drei-
jährige geregelte Berufstätigkeit hinter sich
haben, jedenfalls aber die Lehrzeit in ihrem
Berufe beendeten,
Ausländer auf Beschluß des Professorenrats,
wenn sie eine gleichwertige Vorbildung nach-
weisen,
B. als Hospitanten zu einzelnen Vorlesungen
aauf Beschluß des Professorenrats Personen, die
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über 18 Jahre alt und nicht mehr Schüler
einer Lehranstalt sind, sofern sie eine genü-
gende Vorbildung besitzen.
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Meldung und Aufnahme, Belegen der
Vorlesungen.
Hörer und Hospitanten haben sich innerhalb
der ersten beiden Wochen nach dem vorgeschrie-
benen Anfang des Semesters persönlich auf dem
Bureau des Kolonialinstituts zur Aufnahme an-
zumelden. Für die Annahme späterer Meldun-
gen ist ein besonderer Beschluß des Professoren-
rats erforderlich.
Bei der Meldung sind die Zeugnisse über
Schul= und Berufsbildung und der hamburgische
Meldeschein vorzulegen.
Auswärtige haben ein Führungszeugnis von
der Polizeibehörde des Heimatsortes, Ausländer
von der Polizeibehörde ihres letzten Aufenthalts-
ortes beizubringen. Von der Beibringung des
Führungszeugnisses sind befreit in Hamburg
dauernd ansässige Personen, aktive Offiziere und
Beamte, sowie Beamte im Vorbereitungsdienst,
endlich Studierende, die unmittelbar von einer
anderen Hochschule auf das Kolonialinstitut über-
gehen und ein Abgangszeugnis dieser Hochschule
vorlegen.
Die zur Erwirkung der Aufnahme vorgelegten
Zeugnisse werden in dem Bureau des Kolonial=
instituts aufbewahrt und den Hörern und Hospi-
tanten erst beim Abgange wieder ausgehändigt.
Nach der Prüfung der eingereichten Zeugnisse
durch den Vorsitzenden, in zweifelhaften Fällen
durch den Ausschuß des Professorenrats, erhalten
die einzelnen Hörer und Hospitanten die Auf-
forderung, sich zur Zahlung der Aufnahmege-
bühren einzufinden. Die Hörer unterwerfen sich
durch Einzeichnung in die Matrikel, die Hospi-
tanten durch die von ihnen beantragte Einschrei-
bung den Vorschriften des Kolonialinstituts. Bei
der Aufnahme erhalten die Hörer ein Vorlesungs-
formular und eine für ein Kalenderjahr gültige
Erkennungskarte, welche am Ende des Jahres
umzutauschen ist.
Die Hörer und Hospitanten haben demnächst
die von ihnen gewählten Vorlesungen in das
Formular und in die im Bureau ausliegenden
Listen einzutragen. Hiernach ist das Formular
einzureichen und die Gebühr für die Vorlesungen
zu zahlen. Alsdann ist es den Dozenten persön-
lich zur Bescheinigung der Anmeldung vorzu-
legen.
Ebenso wird in den letzten beiden Wochen
des Semesters die Abmeldung zwecks Bestätigung
des regelmäßigen Besuchs der Vorlesungen bei
den Dozenten erwirkt.