Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Lehrkörper des Kolonialinstituts. 
a. Professorenrat: 
Becker, Dr., Professor der Geschichte und Kultur 
des Orients; Gottsche, Dr. Professor, Direktor des 
Mineralogisch-Geologischen Instituts, Schriftführer; 
Kraepelin, Dr. Professor, Direktor des Natur- 
historischen Museums; Marcks, Geheimrat Dr., 
Professor der Geschichte; Nocht, Dr. Professor, 
Medizinalrat; Passarge, Dr., Professor der Geo- 
graphie; Rathgen, Dr., Professor der National- 
ökonomie, stellvertretender Vorsitzender; Schorr, 
Dr. Professor, Direktor der Sternwarte, Bergedorf; 
Thilenius, Dr. Professor, Direktor des Museums 
für Völkerkunde, Vorsitzender; Thoma, Dr., 
Professor des öffentlichen Rechts; Wahl, Dr., 
Professor der Geschichte; Zacharias, Dr. Pro- 
fessor, Direktor der Botanischen Staatsinstitute. 
b. Dozenten mit Lehrauftrag: 
Glage, Professor, Obertierarzt; Hagen, Dr., 
Wissenschaftlicher Assistent am Museum für Völker- 
kunde; Meyer, Dr. Kammergerichtsrat, Berlin; 
Michaelsen, Dr. Professor, Wissenschaftlicher 
Assistent am Naturhistorischen Museum; Ollwig, 
Dr. Professor, Wissenschaftlicher Assistent am In- 
stitut für Schiffs= und Tropenkrankheiten; Voigt, 
Dr. Professor, Wissenschaftlicher Assistent an den 
Botanischen Staatsinstituten. 
Bureau des Senatskommissars und des Ko- 
lonialinstituts: Hamburg 36, Dammthorstraße 251. 
II. 
Vorschriften für die Hörer und Hospitanten 
des Kolonialinstituts. 
1. Bedingungen für die Zulassung. 
Zur Teilnahme an dem Unterricht des Ko- 
lonialinstituts werden zugelassen: 
A. als Hörer: # 
1. Abiturienten deutscher höherer Lehranstalten 
mit neunjährigem Kursus, 
. seminaristisch gebildete Lehrer, die die zweite 
Prüfung bestanden haben, 
Kaufleute, Industrielle und andere Personen, 
die die Berechtigung zum einjährig-treiwil- 
ligen Dienste besitzen oder als Selektaner 
von hiesigen Volksschulen abgegangen sind 
oder auswärtige gleichwertige Schulen ab- 
solvierten, sofern sie eine mindestens drei- 
jährige geregelte Berufstätigkeit hinter sich 
haben, jedenfalls aber die Lehrzeit in ihrem 
Berufe beendeten, 
Ausländer auf Beschluß des Professorenrats, 
wenn sie eine gleichwertige Vorbildung nach- 
weisen, 
B. als Hospitanten zu einzelnen Vorlesungen 
aauf Beschluß des Professorenrats Personen, die 
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über 18 Jahre alt und nicht mehr Schüler 
einer Lehranstalt sind, sofern sie eine genü- 
gende Vorbildung besitzen. 
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Meldung und Aufnahme, Belegen der 
Vorlesungen. 
Hörer und Hospitanten haben sich innerhalb 
der ersten beiden Wochen nach dem vorgeschrie- 
benen Anfang des Semesters persönlich auf dem 
Bureau des Kolonialinstituts zur Aufnahme an- 
zumelden. Für die Annahme späterer Meldun- 
gen ist ein besonderer Beschluß des Professoren- 
rats erforderlich. 
Bei der Meldung sind die Zeugnisse über 
Schul= und Berufsbildung und der hamburgische 
Meldeschein vorzulegen. 
Auswärtige haben ein Führungszeugnis von 
der Polizeibehörde des Heimatsortes, Ausländer 
von der Polizeibehörde ihres letzten Aufenthalts- 
ortes beizubringen. Von der Beibringung des 
Führungszeugnisses sind befreit in Hamburg 
dauernd ansässige Personen, aktive Offiziere und 
Beamte, sowie Beamte im Vorbereitungsdienst, 
endlich Studierende, die unmittelbar von einer 
anderen Hochschule auf das Kolonialinstitut über- 
gehen und ein Abgangszeugnis dieser Hochschule 
vorlegen. 
Die zur Erwirkung der Aufnahme vorgelegten 
Zeugnisse werden in dem Bureau des Kolonial= 
instituts aufbewahrt und den Hörern und Hospi- 
tanten erst beim Abgange wieder ausgehändigt. 
Nach der Prüfung der eingereichten Zeugnisse 
durch den Vorsitzenden, in zweifelhaften Fällen 
durch den Ausschuß des Professorenrats, erhalten 
die einzelnen Hörer und Hospitanten die Auf- 
forderung, sich zur Zahlung der Aufnahmege- 
bühren einzufinden. Die Hörer unterwerfen sich 
durch Einzeichnung in die Matrikel, die Hospi- 
tanten durch die von ihnen beantragte Einschrei- 
bung den Vorschriften des Kolonialinstituts. Bei 
der Aufnahme erhalten die Hörer ein Vorlesungs- 
formular und eine für ein Kalenderjahr gültige 
Erkennungskarte, welche am Ende des Jahres 
umzutauschen ist. 
Die Hörer und Hospitanten haben demnächst 
die von ihnen gewählten Vorlesungen in das 
Formular und in die im Bureau ausliegenden 
Listen einzutragen. Hiernach ist das Formular 
einzureichen und die Gebühr für die Vorlesungen 
zu zahlen. Alsdann ist es den Dozenten persön- 
lich zur Bescheinigung der Anmeldung vorzu- 
legen. 
Ebenso wird in den letzten beiden Wochen 
des Semesters die Abmeldung zwecks Bestätigung 
des regelmäßigen Besuchs der Vorlesungen bei 
den Dozenten erwirkt.
	        
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