Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXXIII. Band. (33)

Beilage

zu  den

Blättern  für  Rechtsanwendung.

1868.  Samstag,  den  26.  September.  7  2

Die  Verlagshandlung  der  Blätter  für  Rechtsanwendung
  hat  so  eben  über  die  Bände  XXI—XXX  (Band  I—X
der  neuen  Folge)  ein

alphabelisches  und  systematisches  Register
veröffentlicht,  welches  zum  Preise  von  l  fl.  48  kr.  rhn.
oder  Thlr.  6  Sgr.  durch  jede  Buchhandlung  zu  erhalten
  ist.

DDiiesenigen  Herren,  welche  die  Blätter  f.  RA.
durch  die  k.  Post  beziehen,  belieben  ihre  Bestellung
auf  dieses  zum  Gebrauch  der  Zeitschrift  unentbehrliche
Register  der  nächstgelegenen  Buchhandlung  zu  übertragen;
  auch  erbietet  sich  die  Verlagshandlung  zur  portofreien
  Uebersendung  gegen  frankirte  Zustellung  des  erwähnten
  Betrages  in  Briefmarken  oder  mittelst  Posteinr-*-


  früher  erschienenen  beiden  Register  über
Band  I—XX  sind  noch  um  3  fl.  rhn.  od.  1  Thlr.
26  Sgr.  zu  haben.

In  Fues's  Verlag  (L.  W.  Reisland  in  Leipzig
erschlen:  Z„
Die

Verfassungsgesetze
des  Königreichs  Sachsen.

Für  den  Handgebrauch  zusammengestellt

von
Professor  Dr.  Ad.  Nissen.
17  Bogen.  Breochirt.  Preis  20  Mgr.

Die  unser  öffentliches  Leben  betreffenden  Gesetze  sind  über  eine
lange  Reibe  von  Jahrgängen  der  Gesetzsammlung  verstreut  und
müssen  mit  ihren  Zusätzen  und  Abänderungen  zusammengesucht
werden.  In  dieser  Zusommenstellung  der  wichtigsten  Gesetze  sind
dieselben  hinsichtlich  der  Ortbographie  und  Interpunction  diplomatisch
  treu  wiedergegeben.  Bei  der  Derfaslungeurkunde  sind  die
Abänderungen  und  Zusätze  der  betreffenden  Stielle  angereiht  und
durch  Angabe  der  Quelle  hervorgehoben,  während  die  dadurch  aufgehobenen
  Stellen  durch  kleineren  Druck  markirt  sind.  Das  sehr
umfassende  Negiller  wird  die  Gesetze  dem  Gebrauche  der  weitesten
Kreise  zugängig  machen.