Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

W 832 20 
  
  
Tarif- 
Nr. Benennung der Gegenstände Zollsatz für 1 kg 
11 Branntwein aller Art mit einem Alkoholgehalt von mehr als 50 v. H. 
nach Tralles; alkoholhaltige Essenzen, Tinkturen und Auszüge zu 
Genußzwecken . .. 1 Liter 6,00 Mk. 
12 Ather aller Art, einfache und zusammengesetzte zu Genußzwecken . 1-6,00- 
Anmerkungen zu Nr. 10 bis 12. 
1. Bei der Ermittlung des Literinhaltes von Flaschen, Kruken usw · 
wird jedes angefangene Zehntelliter einer Flasche, Kruke usw. für 
ün ur volles Zehntel gerechnet und danach der gesamte Literinhalt 
estgeste 
2. Zollfrei e 
a) Spiritus in fester Form. 
b) Der in Deutschland mit dem allgemeinen Denaturierungsmittel 
zum menschlichen Genuß unbrauchbar gemachte Spiritus unter 
der Bedingung der Verwendung zu Brenn-, Motor= oder ge- 
werblichen Zwecken 
ie Abfertigung des denaturierten Sprits zum freien Verkehr 
darsd nur bei den Zollämtern an der Seegrenze erfolgen, sofern 
die Beteiligten nicht bereit sind, denselben wie Branntwein zu 
verzollen. 
) Spiritus zu wissenschaftlichen Zwecken, erforderlichenfalls unter 
Nachweis der Verwendung. 
4) Spiritus und Ather sowie- alkohol- und “therhaltige Flüssigkeiten 
zu Heilzwecken i 
Drogerien und ähnlichen Betrieben auf tt uu 
nötigenfalls unter UÜberwachung der Verwendung. Nähere Be- 
liimmungen über die Überwachung der Verwendung breiben 
vorbehalt 
nKe) Essenzen, Tinkturen und Auszüge zur Herstellung von Erfrischungs- 
getränken mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 3 v. H. 
nach Tralles. 
III. Tiere und tierische Erzeugnisse. 
13 Lebendes Rindvieh für Schlachtzwecke 1 Stück 30,00 Mk. 
14 Lebende Hammel und Karpater. 5,00 
15 Frisches Fleisch von Vieh, auch gekühlt oder gefroren brutto 0,40 - 
Anmerkung zu Nr. 15. 
Fleisch, welches lediglich zur Erhaltung mit Salz bestreut, mit Salz- 
wasser begossen oder mit ähnlichen Mitteln behandelt worden ist, wird 
wie frisches Fleisch behandelt. 
16 Milchbutter und Margarine 0,50 
IV. Nahrungs= und Genußmittel, anderweitig nicht genannt. 
17 Zucker (Rohr-, Rüben-, Stärke= und Fruchtzucker sowie andere gärungs- 
fähige Zuckerarten in jeglicher Form, auch Sirup und Melasse) 0,10 
V. Feuerwaffen und Munition. 
18 Ein= und mehrläufige Hinterladergewehre sowie Lause zu solchen . IStück20,00- 
19 Sonstige Feuerwaffen einschließlich der Teschins . 1-5, - 
AmnerlnngzueroI 
Pistolen mit anbringbarem, sogenanntem Anschlagkolben sind wie 
Gewehre zu verzollen. 
20 Pulver aller Art, Zündhütchen. brutto 1,00 = 
21 Schrot . - „10 = 
22 JPatronen und Patronenhülsen . -0,20- 
  
  
 
	        
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