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Tarif-
Nr. Benennung der Gegenstände Zollsatz für 1 kg
11 Branntwein aller Art mit einem Alkoholgehalt von mehr als 50 v. H.
nach Tralles; alkoholhaltige Essenzen, Tinkturen und Auszüge zu
Genußzwecken . .. 1 Liter 6,00 Mk.
12 Ather aller Art, einfache und zusammengesetzte zu Genußzwecken . 1-6,00-
Anmerkungen zu Nr. 10 bis 12.
1. Bei der Ermittlung des Literinhaltes von Flaschen, Kruken usw ·
wird jedes angefangene Zehntelliter einer Flasche, Kruke usw. für
ün ur volles Zehntel gerechnet und danach der gesamte Literinhalt
estgeste
2. Zollfrei e
a) Spiritus in fester Form.
b) Der in Deutschland mit dem allgemeinen Denaturierungsmittel
zum menschlichen Genuß unbrauchbar gemachte Spiritus unter
der Bedingung der Verwendung zu Brenn-, Motor= oder ge-
werblichen Zwecken
ie Abfertigung des denaturierten Sprits zum freien Verkehr
darsd nur bei den Zollämtern an der Seegrenze erfolgen, sofern
die Beteiligten nicht bereit sind, denselben wie Branntwein zu
verzollen.
) Spiritus zu wissenschaftlichen Zwecken, erforderlichenfalls unter
Nachweis der Verwendung.
4) Spiritus und Ather sowie- alkohol- und “therhaltige Flüssigkeiten
zu Heilzwecken i
Drogerien und ähnlichen Betrieben auf tt uu
nötigenfalls unter UÜberwachung der Verwendung. Nähere Be-
liimmungen über die Überwachung der Verwendung breiben
vorbehalt
nKe) Essenzen, Tinkturen und Auszüge zur Herstellung von Erfrischungs-
getränken mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 3 v. H.
nach Tralles.
III. Tiere und tierische Erzeugnisse.
13 Lebendes Rindvieh für Schlachtzwecke 1 Stück 30,00 Mk.
14 Lebende Hammel und Karpater. 5,00
15 Frisches Fleisch von Vieh, auch gekühlt oder gefroren brutto 0,40 -
Anmerkung zu Nr. 15.
Fleisch, welches lediglich zur Erhaltung mit Salz bestreut, mit Salz-
wasser begossen oder mit ähnlichen Mitteln behandelt worden ist, wird
wie frisches Fleisch behandelt.
16 Milchbutter und Margarine 0,50
IV. Nahrungs= und Genußmittel, anderweitig nicht genannt.
17 Zucker (Rohr-, Rüben-, Stärke= und Fruchtzucker sowie andere gärungs-
fähige Zuckerarten in jeglicher Form, auch Sirup und Melasse) 0,10
V. Feuerwaffen und Munition.
18 Ein= und mehrläufige Hinterladergewehre sowie Lause zu solchen . IStück20,00-
19 Sonstige Feuerwaffen einschließlich der Teschins . 1-5, -
AmnerlnngzueroI
Pistolen mit anbringbarem, sogenanntem Anschlagkolben sind wie
Gewehre zu verzollen.
20 Pulver aller Art, Zündhütchen. brutto 1,00 =
21 Schrot . - „10 =
22 JPatronen und Patronenhülsen . -0,20-