Full text : Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Die  Südgrenze  des  Distrikts  fällt  zusammen  mit  der  Nordgrenze  des  Bezirks  Keetmanshoop
(Distrikt  Bethanien)  und  in  ihrem  weiteren  westlichen  Verlauf  mit  dem  Breitengrad  25°  30“  bis  zu
seinem  Schnittpunkt  mit  dem  Längeugrad  15°  307.

Die  Westgrenze  wird  durch  den  Längengrad  155  307/  gebildet.

2.  Der  Distrikt.  Bethanien.

Die  Nordgrenze  des  Distrikts  wird  durch  die  Südgrenze  des  Distrikts  Maltahöhe  gebildet.

Die  Ostgrenze  verläuft  entlang  der  Westgrenze  des  Bersebaner  Stammesgebietes  bis  zum
Schnittpunkt  mit  dem  Fischfluß.  Von  da  folgt  sie  dem  Fischfluß,  bis  derselbe  den  südlichsten  Punkt
der  Ostgrenze  des  Bezirks  Lüderitzbucht  trifft.

Die  Westgrenze  des  Distrikts  fällt  mit  der  Ostgrenze  des  Bezirks  Lüderitzbucht  zusammen.

Die  nördliche  Begrenzung  des  Bezirks  Lüderitzbucht  wird,  wie  folgt,  geändert:

Im  Norden  am  Meere  beginnend,  verläuft  die  Begrenzung  des  Bezirks  entlang  dem
Breitengrad  245°  13°,  der  Südgrenze  des  Bezirks  Swakopmund,  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit  dem
Längengrad  15°  30°.  Dann  folgt  sie  diesem  Längengrad  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit  dem
Breitengrad  25°  30“  und  weiterhin  dem  Breitengrade  25°  30“  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit  der
östlichen  Grenze  des  Landesgebietes  der  Kolonialgesellschaft.

Windhuk,  den  12.  Oktober  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.

 

 

 

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Präsidenten  des  Königlichen
  Kammergerichts  Heinroth,  für  die  Dauer  des  gegenwärtig  von  ihm  bekleideten  Amtes,  zum
Vorsitzenden  des  Disziplinarhofes  für  die  Schutzgebiete  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  durch  Ordre  vom  23.  v.  Mts.
den  bisherigen  Regierungsrat  und  ständigen  Hilfsarbeiter  Brückner  zum  Geheimen  Regierungsrat
und  vortragenden  Rat,  den  Königlich  bayerischen  Bezirksamtsassessor  Full  zum  Regierungsrat  und
ständigen  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Hofrat

Paul  Geyger  anläßlich  seiner  Versetzung  in  den  Ruhestand  den  Königlichen  Kronen-Orden  dritter
Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Missionsschwestern
  in  Deutsch-Südwestafrika  Josepha  Montavon,  Paula  Hafner,  Luise  Kündig,  Noömie
Coetzee,  Emilia  Schöpf  und  Theresia  Gisler,  sämtlich  in  Heirachabis,  die  Rote  Kreuzmedaille
dritler  Klasse  zu  verleihen.

 

—  Ò

Der  Rechtsanwalt  Friker  in  Duala  ist  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  beim  Obergericht
  für  Kamerun  und  Togo  sowie  beim  Bezirksgericht  in  Duala  zugelassen  worden.

 

In  Fällen  der  Behinderung  des  Herrn  Finanzrats  Pahl  aus  Anlaß  von  Dienstreisen  wird
seine  ständige  Vertretung  in  den  Geschäften  der  Beschaffungsstelle  für  die  Schutzgebiete
Lerrn  Regierungsbaumeister  Ruthe  übertragen.

 

Deutsch-Ostafrihka.

Der  Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika  Freiherr
  v.  Rechenberg  hat  das  Schutzgebiet  am
19.  v.  Mts.  mit  Heimaturlaub  verlassen.  Die
Gouverneursgeschäfte  werden  für  die  Dauer

Kamerun.

Am  9.  November  sind  von  Kamerun  heimgereist:
  Regierungsarzt  Dr.  Seibert,  Steuermann
  Eckelt,  Gärtner  Reußner  und  Kesselschmied
  Nowarra.

seiner  Abwesenheit  von  dem  nach  Ostafrika  entjandten
  vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,
Geheimen  Regierungsrat  Dr.  v.  Spalding
wahrgenommen.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  15.  Dezember  in
Neapel  eingetroffen:  Vizefeldwebel  Koch.

 

Am  9.  Dezember  haben  die  Wiederausreise
angetreten:  Sekretär  Glock,  Werkmeister  Vetterlein,
  Landwirt  Frien,  Gärtner  Rappe  und
Handwerkerlehrer  Wallrabenstein.