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tous les reglements qu’il jugera nécessaires et
due ’expérience lui dictera dans Fintérst de
son oeuvre. Cette institution organique — la
suzerainets — est donc tres essentielle et
devrait étre tout spéecialement visce par la
garantie des Puissances. II résulte des docu-
ments ci-joints que I’Asscciation dite Comité
(T'études est virtuellement dissoute, ses statuts
n'ont plus, si je puis m'exprimer ainsi (warum
nicht?) qu’un intérst historigue. Cette dis-
sclution a eu lieu à la condition et afin qdue
M. Lambert, banquier de S. M. le Roi des
Belges continuat Toeuvre en fournissant de
largent. M. Strauch, président de T’ancien
Comité, conduit Poeuvre africainc sous le titre
de président de I’Association Internationale
du Congo. Les titres de I-°Association sont
ses traités avec les souverains indigèenes. Ces
traités, pour la plupart, cédent à I'Asscciation
tous les droits Dolitiques, tous les droits privés,
tous les monopoles possibles. Les Portugais
contestent le droit d'un particulier de fonder
un Etat. II fallait rendre cette contestation
inutile par I’acquisition de tous les droits privés.
Ces droits, les declarations de Washington
tablissent officiellement l’'usage libéral qu'en
fait I’Association. Pas de douanes, commerce
libre pour tous. Nous avons constitué pour
les besoins une confédération de centains de
nos territoires et de territoires restés indé-
Pendants. Les Portugais contestent le droit des
chefs indigenes de transférer la souveraineté,
nous nous Sommes donc confédérés avec quelques
cChefs restés indépendants. II est impossible
aux Portugais de nier la souveraineté de ces
cChefs dans notre confédération et l’entrée de
ces chefs dans notre confédération donne à
celle-ci l’autorité non contestée des chefs.
Certains d’entre cux ont donné des pouvoirs.
a l’Asscciation pour les représenter en Europe.“
Der einzige in Deutschland, der den Artikel von
Gantier, welcher sich mit dem Inhalt des im Vor-
stehenden mitgeteilten Brüsseler Dokuments dem
Sinne nach ungefähr deckt, richtig einschätzte, war der
Afrikareisende G. Rohlfs. Er hatte selbst en der
Brüsseler Geographenkonferenz im Jahre 1876 als
Gast des Königs teilgenommen. Auf Anlaß des
Gantierschen Artikels richtete er an den Reichskanzler
unter dem 22. Mai 1884 ein Schreiben, in dem er
darauf hinwies, daß es absolut falsch sei, wenn jetzt
behauptet werde, daß beim Inslebenrufen der Asso-
ciation der Gedanke zugrunde gelegen habe, die zu
errichtenden Stationen zu einem unabhängigen
Staatswesen zusammenwachsen zu lassen. „Da ich
wohl annehmen darf, daß die Mitteilung in der = Nord-
deutschen Allgemeinen Zeitunge die cigenste Arbeit
S. M. des belgischen Königs ist — denn der Oberst
Strauch ist nur äußerlich der Vertreter der Association
— so wage ich die Vermutung, daß S. M. der König
der Belgier durch den mitgeteilten Vertrag mit Frank-
reich einfach die Franzosen düpiert hat, wie er jetzt
versucht, alle Länder zu düpieren. Die auf des be-
gischen Königs Befehl gemachte interessante geschicht-
liche Arbeit über die Entstehung des Staates Liberia
aus einer Gesellschaft, verfaßt vom Oberst Wonver-
manns, gibt den Fingerzeig, wie man cs macht, aus
einer gesellschaftlichen Vereinigung einen Staat zu
gründen. Nur mit dem Unterschicde, daß S. M. der
König der Belgier, sobald er die Association zu einem
unabhängigen Staatswesen wird gebracht haben,
versuchen wird, ein von Belgien ressortierendes
Kolonialreich daraus zu machen. Tatsächlich wird ja
jetzt schon das ganze Kongogebiet von Belgien aus
verwaltet.“
*) Vgl. auch Dr. A. Zimmermann: Geichichte
der Deutschen Kolonialpolitik, Berlin 1914, S. 61/62,
wegen einiger Außerungen des Neichskanzlers zu Rohlfs
über das Kongounternehmen. Es ist kaum anzu-
nehmen, daß diese dort nach einer Biographic des
Reisenden von K. Guenther S. 326 ff. wiedergegebenen
Außerungen Bismarcks, die Guenther hinterlassenen
handschriftlichen Aufzeichnungen von Rohlfs entnommen
hat, zutreffend sind. ie würden mit der ganzen, von
dem Fürsten Frankreich gegenüber während dieser
Periode verfolgten Politik, die jede Störung der Inter-
essen der Republik in Afrika sorgfältig vermieden sehen
wollte, in zu großem Widerspruch stehen. Wenn nicht
ein Mißverständnis auf seiten von Rohlfs vorliegt,
kann man nur annehmen, daß er mehr aufgezeichnet
hat, als er hätte vertreten können. Falls der König
Rohlfs 1883 wirklich eröffnet haben sollte, er würde
nichts lieber sehen, als wenn Deutschland das ganze
Kongounternehmen an sich brächte, so dürfte der Rei-
sende eben, trotzdem er Leopold burchschaut zu haben
glaubte, in diesem Falle selbst das Opfer einer ab-
sichtlichen Täuschung geworden sein
Rohlfs war ein Mann von scharfer Auffassungs-
ga0 e, aber von unabgeschlossen gebliebener Be uns
ildung und durch seine unbestreitbaren Erfolge als
Afrikareisender etwas eitel geworden. Das war auch
wohl der Beweggrund, aus dem heraus er 1884 das
ihm von Bismarck angebotene Amt eines General-
konsiuss in Zanzibar bedenkenlos annahm, wodurch er
sehr bald in eine schiefe und unhaltbare Lage kam.
Er- konnte zwar das maghrebinische Vulgärarabisch
sprechen, aber der in Zanzibar allein übliche Oman=
Dialekt war ihm fremd. Auch beherrschte er die
arabische Schrift nicht. Er mußte sich daher bei seinem
amtlichen Verkehr mit dem Sultan von Zanzibar der
Hilfe des Leibarztes des Sultans, eines russischen
Abenteurers, bedienen, der, wie sich bald herausstellte,
im Sold des gerissenen britischen Generalkonsuls
Dr. Kirk stand. Dieser wurde auf diese Weise über
die Verhandlungen seines deutschen Kollegen mit dem
Sultan auf dem laufenden erhalten. Dieser Umstand
sowie der etwas reichliche Gebrauch, den Rohlfs von
den damals noch sohr kostspieligen Kabeltelegrammen
für seine Berichte nach Berlin machte, Berichte, deren
Inhalt dem Fürsten nicht immer in angemessenem
Verhältnis zu den erwachsenen Kosten zu stehen
schienen, waren die Veranlassung, daß Rohlfs nach
kurzer Tätigkeit in Zanzibar von Februar bis Juni
1885 von dort wieder abberufen wurde.