Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 25. 261. 
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Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 4. April 1914. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Aufwandsentschädigungen. (2) Bekannt- 
machung, betreffend die postamtliche Beftellung von Briefen mit 
Zustellungsurkunde. 
  
  
  
II. Abteilung. 
(0 Bekanntmachung vom 2. April 1914, betreffend Aufwandsentschädig 
Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 26. März d. Is., betreffend 
Aufwandsentschädigungen an Familien für im Reichsheer, in der Marine oder 
in den Schutztruppen eingestellte Söhne (Renl. Nr. 15. S. 57) erhalten 
Familien, von denen eheliche oder den ehelichen gesetzlich gleichstehende 
Söhne durch Ableistung ihrer gesetzlichen zwei= oder dreijährigen Dienstpflicht 
im Reichsheer, in der Marine oder in den Schutztruppen als Unteroffiziere 
oder Gemeine eine Gesamtdienstzeit von sechs Jahren zurückgelegt haben, auf 
Verlangen Aufwandsentschädigungen in Höhe von 240 Mark jährlich für jedes 
weitere Dienstjahr eines jeden seiner gesetzlichen zwei= oder dreijährigen Dienst- 
pflicht genügenden Sohnes in denselben Dienstgraden nach näherer Anweisung 
der in der Bekanntmachung des Reichskanzlers enthaltenen Vorschriften. 
Demgemäß werden diejenigen, welche Anspruch auf Aufwandsentschädi- 
gung erheben wollen, aufgefordert, ihren Anspruch bei der Ortsobrigkeit ihres 
gewöhnlichen Aufenthaltsortes anzumelden. Die Ortsobrigkeiten haben die 
Anmeldungen zu prüfen, unter Benutzung des vorgeschriebenen Musters ent- 
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