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Durchgangs-Abgaben in Uebereinstimmung mit den diesfallsigen Gesetzen, Ta-
rifen, Verordnungen und sonstigen administrativen Bestimmungen, wie solche
in Preußen dermalen bestehen, eintreten und zu diesem Zwecke die erforder-
lichen Gesetze, Tarife und Verordnungen publiziren, sonstige Verfügungen aber,
nach denen die Unterthanen oder Steuerpflichtigen sich zu richten haben, durch
Ihre Regierung zur öffentlichen Kenntniß bringen lassen.
Artikel 3.
Etwaige künftige Abänderungen der im vorstehenden Artikel gedachten,
in Preußen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen oder neue derartige Bestim-
mungen, welche der Uebereinstimmung wegen auch im Fürstenthume Lippe zur
Ausführung kommen müßten, bedürfen der Zustimmung der Fürstlich Lippeschen
Regierung. Diese Zustimmung wird nicht verweigert werden, wenn solche Ab-
#underungen in den Königlich Preußischen Staaten allgemein getroffen werden.
Artikel 4.
Mit der Ausführung des gegenwärtigen Vertrages hören alle Eingangs-,
Ausgangs= und Durchgangs-Abgaben an den Grenzen zwischen Preußen und
dem Fürstenthume Lippe auf und es können alle Gegenstände aus letzterem
frei und unbeschwert in die Preußischen und in die mit Preußen im Zollver-
eine befindlichen Staaten, und umgekehrt aus diesen in das Fürstenthum Lippe
eingeführt werden, mit alleinigem Vorbehalte: "“
a) der zu den Staats-Monopolen gehörenden Gegenstände (Salz), in-
gleichen der Spielkarten und der Kalender, nach Maßgabe der
Artikel 5 und 6,
b) der im Innern des Zollvereins mit einer Steuer belegten inländi-
schen Erzeugnisse, nach Maßgabe des Artikels 7, und endlich
c) solcher Gegenstände, welche ohne Eingriff in die von einem der
kontrahirenden Staaten ertheilten Erfindungs-Privilegien (Patente)
nicht nachgemacht oder eingeführt werden können und daher für die
Dauer der Privilegien (Patente) von der Einfuhr in den Staat,
welcher dieselben ertheilt hat, ausgeschlossen bleiben müssen.
Artikel 5.
1) In Betreff des Salzes treten Se. Durchlaucht, der Fürst zur Lippe,
den zwischen den Mitgliedern des Zollvereins bestehenden Verabredungen in
folgender Art bei: