Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1872.  XIII

 

 

Datum  Dusgegeben  Nr.r.  #
des  zu  J  n  h  a  l  t.  bes  des  Seite.
Gesetzes  2c.  Berlin.  Stücks.  Geseßes.
1872.  1872.

28.  März.  April.]  Bekanntmachung,  betreffend  die  der  Altona-  20.  7996.  328.
Kieler  Eisenbahngesellschaft  ertheilte
landesherrliche  Konzession  zum  Bau  und  Betriebe
  einer  Bahn  von  Neumünster  über
Segeberg  nach  Oldesloc.

30.  —  13.  —  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  geschäftmäßige  21.  8003.  340.

Bezeichnung  des  Bandes  zu  den  durch  die
Allerhöchste  Order  vom  22.  Juli  1871.  (Gesetz-Samml.
  S.  405.)  gestifteten  Dekorationen.

31.  —  10.  —  Bekanntmachung,  betressend  die  der  Bergisch,20  7997.  328.
Märkischen  Eisenbahngesellschaft  ertbeilte
  landesherrliche  Konzessien  zum  Bau  und
Betriebe  einer  Abkürzungsbahn  von  Bochum
nach  Essen,  sowie  einer  Verbindungsbahn  von
Essen  nach  Werden  a.  d.  Ruhr.

2.  April.  13.  April.]  Gesetz,  betreffend  die  Ausdehnung  der  Gemein..  7998.329-331.
heitstheilungs-Ordnung  vom  7.  Juni
1821.  auf  die  Zusammenlegung  von  Grundstücken,
  welche  einer  gemeinschaftlichen  Benuhung
nicht  unterliegen.

2.  —  20.  —  Gesetz,  betreffend  die  Todeserklärung  von  22.  8004.341-342
Personen,  welche  an  dem  in  den  Jahren  1870.
und  1871.  geführten  Kriege  Theil  genommen
haben.
2.  —  20.  —  Privilegium  wegen  Emission  von  1,000,000  Thalern2.  8008.50-356.
gleich  4,500,000  Mark  Gold  44  prozentiger  Prioritäts-Obligationen
  III.  Emission  der  Altona-Kieler
  Eisenbahngesellschaft.
3.  —  26.  —  Nachtrag  zu  dem  Statute  des  Verbandes  zur  Re.23  8012.360-362
gulirung  der  oberen  Unstrut  von  Mühl-Lausen
  bis  Merxleben  vom  10.  Dezember
60.

3.  —  19.  Juli.  Privilegium  wegen  Ausgabe  auf  den  Inhaber  lau.|33.  8062.4
tender  Hypothekenbriefeder  Deutschen  Hy-  (mit  Unl.)
pothekenbank  (Aktiengesellschaft)  zu  Berlin.

6.  —  26.  April.  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Genehmigung3.  8013.63.372.

des  nach  dem  Beschlusse  des  30.  Generallandtages
  der  Ostpreußischen  Landschaft  entworfenen
Regulativs  wegen  Konvertirung  der  fünfprozentigen
  Pfandbriefe  und  anderweiter  Ausfertigung
  von  44-  resp.  4-  und  34  prozentigen
Pfandbriefen  der  Ostpreußischen  Landschaft
  nebst  Regulativ.