Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1876. (10)

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Die  Auswechselung  der  Ratifikationsurkunden  soll  spätestens  binnen  vier
Wochen  erfolgen.

Zu  Urkund  dessen  haben  die  beiderseitigen  Bevollmächtigten  gegenwärtigen
Vertrag  vollzogen  und  mit  ihrem  Siegel  versehen.

Metz,  den  11.  Oktober  1876.
(L.  S.)  Mebes.  (L.  S.)  Mersch.

Die  vorstehende  Uebereinkunft  ist  ratifizirt  worden  und  die  Auswechselung
der  Ratifikationsurkunden  hat  stattgefunden.

 

Herausgegeben  im  Reichskanzler-Amte.

 

 

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-  Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).