Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

—  137  —

Reichs-Gesetzblatt.

No 13.

Inhalt:  Gesetz,  betreffend  die  Vertheilung  der  Matrikularbeiträge  für  das  Etatsjahr  1879/80.  S.  137.  —
Gesetz),  betreffend  die  Erwerbung  der  Königlich  preußischen  Staatsdruckerei  für  das  Reich.  S.  199.—
Gesetz,  betreffend  die  Feststellung  eines  Nachtrags  zum  Reichshaushalts-Etat  für  das  Etatsjahr
1879/80.  S.  143.

 

 

 

(Nr.  1295.)  Gesetz,  betreffend  die  Vertheilung  der  Matrikularbeiträge  für  das  Etatsjahr
1879/80.  Vom  12.  Mai  1879.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König
von  Preußen  etc.
verordnen  im  Namen  des  Reichs,  nach  erfolgter  Zustimmung  des  Bundesraths
und  des  Reichstags,  was  folgt:
Die  unter  Kapitel  21  der  Einnahme  des  Reichshaushalts-Etats  für  das
Etatsjahr  1879/80  (Reichs-Gesetzbl.  S.  19)  in  einer  Summe  festgestellten  Matrikularbeiträge
  werden  auf  die  einzelnen  Bundesstaaten  vertheilt,  wie  folgt:

1.  Preußen  44  199  312  Mark
2.  Bayern  .  .  ..  19  015  557
3.  Sachsen  4 739  618

4.  Württemberg  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  6 777 330
5.  Baden  4  864  561
6.  Hessen  1  517  657
7.  Mecklenburg-Schwerin.  949  119
8.  Sachsen-Weimer  502  607
9.  Mecklenburg-Strelitz  ...  ...  .  .  .  .  .  .  .  ..  163  933.
10.  Oldenburg.  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ...  547  822
11.  Braunschweig  ...  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  561  707
12.  Sachsen-Meiningen  .  .  .  333  838
13.  Sachsen-Altenburg  .  .  .  ..  250  258  -
14.  Sachsen-Koburg-Gotha  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  313  555
15.  Anhalt  ....  ..  .  ..  .  .  ..  366  758

Seite.  .  .  85  103  632  Mark,
Reichs=  Gesetzbl.  1879.  26

Ausgegeben  zu  Berlin  den  20.  Mai  1879.