1. Preußen:
Die Kanzleidiener bei den mobilen Bürcaus des
Kriegsministers und des vortragenden General-
Adjutanten des Kaisers.
Reichs-Gesetzbl.
Beim Reichsherre.
1880.
177
—
Gei der Marine.
29. Die im mobilen Büreau des Chefs der Admiralität
sich befindenden etatsmäßigen oberen Civilbeamten der
Admiralität.
30. Die etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Marinc in
solchen Marine-Kriegshafengebieten, welche in Be-
lagerungszustand erklärt worden sind.
B. Untere Militärbeamte
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).
1.
2
3.
4
5
10.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
Die Lootsen,
.Die Materialienverwalter,
Die Maschinisten,
. Die Marinezeich-
ner,
Die Werkmeister,
Die Werft-Bü—
reauassistenten,
Die Magazin-
Oberaufseher,
Die Magazinauf-
seher.
. Die Schiffsführer,
. Die Steuerleute,
doppelten
— ———
31. Die auf Kriegsschiffen fungirenden Civil-Oberlootsen.
beim Marine-Lootsen-
und Betonnungswesen.
Zu 6 bis 10
bei den Werften, welche vor dem
1. April 1880 in diese Stellen ein-
getreten sind.
Die an Bord eingeschifften Beamten
der genannten Kategorien stehen im
Unterordnungsverhält-
nisse. Siehe II B 2.
Zu 8.
Die Werft-Büreauassistenten, welche
vom 1. April 1880 ab in Stellen
von Werftschreibern eingetreten sind
bezw. noch eintreten sollten, besitzen
auch in letzteren Stellen die Eigen-
schaft als Militärbeamte.
11. Die Magazinaufseher der Bekleidungs- und Proviant-
verwaltung, welche sich zur Zeit in diesen Stellen befinden.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
Die Marinezeichner,
Die Werkmeister,
Die Werftschreiber,
Die Werfthülfs-
schreiber,
soweit dieselben nicht
zu den unter III
Die Magazin-Ober- bei den 6 bis 10 und II B 2
aufseher, Werften, aufgeführten
Die Magazinauf- Kategorien gehören.
seher,
Die Magazinhülfs-
aufseher,
34