Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1883. (17)

Formular (zu Art. IV). Anlage A. 
  
Gewerbe-Legitimationskarte 
für 
Handlungsreisende. 
Gültig für das Jahr 18 
  
Es wird hiermit bescheinigt, daß Herr N. 
eine « .Waarenhandlung(Fabrik)in............................·............. ,....... 
unter der Firma besitzt, 
  
  
im Dienste der Firma 
  
  
  
als Handlungsreisender steht, welche Firma eine. Waaren- 
handlung (Fabrik) in besitzt. 
Ferner wird, da Herr für Rechnung der 
  
genannten Firma und außerdem nachfolgender Firmen 
  
  
dem Deutschen Reich 
dem Königreich Serbien 
Waarenbestellungen aufzusuchen und Waarenankäufe zu machen beabsichtigt, 
hiermit bescheinigt, daß für den Gewerbebetrieb der vorgedachten Firma im 
hiesigen Lande die gesetzlich bestehenden Abgaben zu entrichten sind. 
Inhaber dieser Karte ist ausschließlich im Umherreisen und ausschließlich 
für Rechnung der vorgedachten Firma. berechtigt, Waarenbestellungen aufzu- 
suchen und Waarenankäufe zu machen. Er darf nur Waarenmuster, aber keine 
Waaren mit sich führen. Bei dem Aufsuchen von Bestellungen und bei den 
Ankäufen hat er die in jenem Staate gültigen Vorschriften zu beachten. 
in 
(Ort, Datum, Unterschrift, Stempel der ausstellenden Behörde.) 
(Personalbeschreibung, Wohnort, Unterschrift des Reisenden.) 
 
	        
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