Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

— 139 — 
  
  
Betrag 
  für das 
Kapitel.   Titel. Einnahme. Etatsjahr 
1887/88. 
Mark. 
1. I. Zölle und Verbrauchssteuern. 
Aus dem Zollgebiete. 
a) Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundesstaaten 
Theil nehmen. 
1.    Zölle............................................ 245 665 000 
2. Tabacksteuer . . . . .. ......................... 8 191 000 
3.   Zuckersteuer...................................... 35 420 000 
4. Salzsteuer 38 555 000 
b) Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg und 
Baden keinen Theil haben. 
5.    Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 38 188 000 
c) Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg, 
Baden und Elsaß-Lothringen keinen Theil haben. 
6. Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 17 846 000 
von den außerhalb der Zollgrenze liegenden Bundesgebieten. 
Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, 
7. an welchen sämmtliche Bundesstaaten Theil nehmen 6 752 600 
8. an welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen Theil 
haben (Branntweinsteuer). . . . . . . .. . . . . . . .. . . . . . . . .. 977 500 
9. an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen 
keinen Theil haben (Brausteuer) . . . ... 477 900 
  
  
Summe I. .. 
  
  
392 073 000
	        
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