Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

C. Grenzstrecken, welche sich im Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
befinden. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebenen Strecken 
von der deutsch-russischen Grenze: 
28.  bei Eydtkuhnen bis Wirballen. 
29.  bei Ottloschin bis Alexandrowo. 
30.  bei Schoppinitz bis Sosnowice (Linie der früheren Rechte-Oder-Ufer- 
Eisenbahn). 
31.  bei Schoppinitz bis Sosnowice (Linie der früheren Oberschlesischen Eisenbahn). 
32.  Die von der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft betriebene Strecke von 
der deutsch-russischen Grenze bei Prostken bis Grajewo. 
33.  Die von der Marienburg — Mlawkaer Eisenbahn-Gesellschaft betriebene 
Strecke von der deutsch-russischen Grenze bei Illowo bis Mlawa. 
II. Oesterreichischer Verwaltungen. 
34.  Die von der Kaiser Ferdinands-Nordbahn betriebene Strecke von der 
österreichisch= russischen Grenze bei Szczakowa bis Granica. 
Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen in der Richtung 
nach Rußland betriebenen Strecken von der österreichisch-russischen 
Grenze: 
35.  bei Brody bis Radziwilow. 
36.  bei Podwoloczyska bis Woloczysk. 
37.  bei Nowosielitza bis Nowosielitza. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von russischen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 96, 97, 98. 
Oesterreich, Ziffer 50, 51, 52. 
Schweiz. 
A. Von schweizerischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
 
 
1. Schweizerische Zentralbahn. 
2.  Gotthardbahn. 
3.  Jura—Simplonbahn, ausschließlich der von ihr betriebenen Seilbahn 
Cossonay Bahnhof J. S.-Cossonay Stadt. 
4.  Schweizerische Nordostbahn. 
5.  Vereinigte Schweizerbahnen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.