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Reichs-Gesetzblatt.
12.
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung des Schutzes über die Samoainseln westlich des
171. Längengrads w. L. S. 135. — Bekanntmachung, betreffend den Uebergang der westlich
des 171. Längengrads westlich von Greenwich gelegenen Inseln der Samoagruppe in deutschen Besitz
und die Verkündung des vorbezeichneten Allerhöchsten Erlasses. S. 136. — Verordnung,
betreffend die Rechtsverhältnisse in Samoa. S. 136. — Bekanntmachung, betreffend die Ver-
kündung dieser Verordnung im Schutzgebiete von Samoa. S. 138.
(Nr. 2657.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung des Schutzes über die Samoainseln
westlich des 171. Längengrads w. L. Vom 17. Februar 1900.
Wir Wilhelim, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen 2c.
thun kund und fügen hiermit zu wissen:
Nachdem die Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien auf
ihre Rechte auf die westlich des 171. Längengrads westlich von Greenwich ge-
legenen Inseln der Samoagruppe zu Gunsten Deutschlands verzichtet haben,
nehmen Wir hiermit im Namen des Reichs diese Inseln unter Unseren
Kaiserlichen Schutz.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Jagdschloß Hubertusstock, den 17. Februar 1900.
(L. S.) Wilhelm.
Graf von Bülow.
Reichs-Gesetzbl. 1900. 27
Ausgegeben zu Berlin den 29. März 1900