Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

—  135  —

Reichs = Gesetzblatt.

Nr   12.

Inhalt:  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Erklärung  des  Schutzes  über  die  Samoainseln  westlich  des
171.  Längengrads  w.  L.  S.  135.  —  Bekanntmachung,  betreffend  den  Uebergang  der  westlich
des  171.  Längengrads  westlich  von  Greenwich  gelegenen  Inseln  der  Samoagruppe  in  deutschen  Besitz
und  die  Verkündung  des  vorbezeichneten  Allerhöchsten  Erlasses.  S.  136.  —  Verordnung,
betreffend  die  Rechtsverhältnisse  in  Samoa.  S.  136.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verkündung
  dieser  Verordnung  im  Schutzgebiete  von  Samoa.  S.  138.

 

 

 

 

(Nr.  2657.)  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Erklärung  des  Schutzes  über  die  Samoainseln
westlich  des  171.  Längengrads  w.  L.  Vom  17.  Februar  1900.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König

von  Preußen  2c.

thun  kund  und  fügen  hiermit  zu  wissen:

Nachdem  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  und  Großbritannien  auf
ihre  Rechte  auf  die  westlich  des  171.  Längengrads  westlich  von  Greenwich  gelegenen
  Inseln  der  Samoagruppe  zu  Gunsten  Deutschlands  verzichtet  haben,
nehmen  Wir  hiermit  im  Namen  des  Reichs  diese  Inseln  unter  Unseren
Kaiserlichen  Schutz.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Jagdschloß  Hubertusstock,  den  17.  Februar  1900.

(L.  S.)  Wilhelm.

Graf  von  Bülow.

 

 

Reichs = Gesetzbl.  1900.  27
Ausgegeben  zu  Berlin  den  29.  März  1900.