Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

271 — 
  
  
Laufende Nr. 
Gegenstand der Besteuerung. 
Steuersatz 
vom 
Hun= Tau- 
dert. send. Nark. 
Berechnung 
der 
Stempelabgabe. 
  
— 
1— 
4 
—— 
  
Den Kauf- und sonstigen An— 
schaffungsgeschäften steht gleich die 
bei Errichtung einer Aktiengesell- 
schaft oder Kommanditgesellschaft 
auf Aktien erfolgende Zutheilung 
der Aktien auf Grund vorher- 
gehender Zeichnung, die bei Er- 
richtung einer Aktiengesellschaft 
stattfindende Uebernahme der Aktien 
durch die Gründer und die Aus- 
reichung von Werthpapieren an 
den ersten Erwerber. 
Ermäßigung. 
Hat ein Kontrahent nachweislich im 
Arbitrageverkehr unter die Tarif- 
nummer 4a 1, 2 und 4 fallende Ge- 
genstände derselben Gattung im In- 
lande gekauft und im Auslande verkauft 
oder umgekehrt, oder an dem einen 
Börsenplatze des Auslandes gekauft und 
an dem anderen verkauft, so ermäßigt 
sich die Stempelabgabe von jedem 
dieser Geschäfte, soweit deren Werth- 
beträge sich decken, zu Gunsten dieses 
Kontrahenten für die unter Tarif- 
nummer 4 1 und 2 fallenden Gegen- 
stände um ein Zwanzigstel und für die 
unter Tarifnummer 4a 4 fallenden 
Gegenstände um ein Zehntel vom 
Tausend, wenn die beiden einander 
gegenüberstehenden Geschäfte zu festen 
Kursen an demselben oder an zwei 
unmittelbar auf einander folgenden 
Börsentagen abgeschlossen sind. Es 
macht keinen Unterschied, ob der Kon- 
Reichs.= Gesetzbl. 1900 
  
  
  
  
  
  
vom Werthe des Gegenstandes 
des Geschäfts und zwar in 
Abstufungen von 
zu 4a 1 und 2: 
0)20 Mark, 
zu 4a 3: l00 Mark, 
zu 4a 4: 0,30 Mark, 
zu 40: 0),140 Mark 
für je 1000 Mark oder 
einen Bruchtheil dieses Be- 
trags. 
Der Werth des Gegen- 
standes wird nach dem ver- 
einbarten Kauf= oder 
Lieferungspreise, sonst durch 
den mittleren Börsen= oder 
Marktpreis am Tage des 
Abschlusses bestimmt. Die 
zu den Werthpapieren ge- 
hörigen Zins= und Gewinn- 
antheilsscheine bleiben bei 
Berechnung der Abgabe 
außer Betracht. 
Ausländische Werthe sind 
nach den Vorschriften wegen 
Erhebung des Wechsel- 
stempels umzurechnen. 
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