Full text : Bismarcks Staatsrecht.

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„Wenn  der  Kaiser  hiernach  für  die  gesamten  Pläne  des
Kanzlers  auch  angesichts  der  gegenwärtigen  Lage  mit  solcher
Entschiedenheit  eintritt,  so  ist  für  Fürst  Bismarck  zunächst  kein
Grund  vorhanden,  dem  Dienst  des  Vaterlandes  zu  entsagen:
nach  dem  Ausfall  der  Wahlen  konnte  es  vielleicht  zweifelhaft  erscheinen,
  ob  die  Bedingung,  von  der  er  stets  sein  Verbleiben
abhängig  gemacht,  nämlich  die  volle  Zustimmung  und  der  entschiedene
  Wille  des  Monarchen,  noch  in  gleicher  Kraft  vorhanden

auch  von  Aufgaben  möglich  machen,  denen  die  Staatsgewalt  allein  in  gleichem
Umfange  nicht  gewachsen  sein  würde.  Immerhin  aber  wird  auch  auf  diesem
Wege  das  Ziel  nicht  ohne  die  Aufwendung  erheblicher  Mittel  zu  erreichen  sein.

Auch  die  weitere  Durchführung  der  in  den  letzten  Jahren  begonnenen
Steuerreform  weist  auf  die  Eröffnung  ergiebiger  Einnahmequellen  durch  indirekte
Reichssteuern  hin,  um  die  Regierungen  in  den  Stand  zu  setzen,  dafür  drückende
direkte  Landessteuern  abzuschaffen  und  die  Gemeinden  von  Armen=  und  Schullasten,
  von  Zuschlägen  zu  Grund=  und  Personalsteuern  und  von  anderen  drückenden
direkten  Abgaben  zu  entlasten.  Der  sicherste  Weg  hierzu  liegt  nach  den  in  benachbarten
  Ländern  gemachten  Erfahrungen  in  der  Einführung  des  Tabakmonopols,
  über  welche  wir  die  Entscheidung  der  gesetzgebenden  Körper  des  Reichs
herbeizuführen  beabsichtigen.  Hierdurch  und  demnächst  durch  Wiederholung
früherer  Anträge  auf  stärkere  Besteuerung  der  Getränke  sollen  nicht  finanzielle
Überschüsse  erstrebt  werden,  sondern  die  Umwandlung  der  bestehenden  direkten
Staats=  und  Gemeindelasten  in  weniger  drückende  indirekte  Reichssteuern.  Diese
Bestrebungen  sind  nicht  nur  von  fiskalischen,  sondern  auch  von  reaktionären
Hintergedanken  frei;  ihre  Wirkung  auf  politischem  Gebiete  wird  allein  die  sein,
daß  wir  kommenden  Generationen  das  neu  entstandene  Reich  gefestigt  durch  gemeinsame
  und  ergiebige  Finanzen  hinterlassen.

Die  Vorbedingung  für  weitere  Beschlußnahmen  über  die  erwähnten  sozialen
und  politischen  Reformen  besteht  in  der  Herstellung  einer  zuverlässigen  Berufsstatistik
  der  Bevölkerung  des  Reichs,  für  welche  bisher  genügendes  und  sicheres
Material  nicht  vorliegt.  Soweit  letzteres  im  Verwaltungswege  beschafft  werden
kann,  wird  es  in  kurzem  gesammelt  sein.  Vollständige  Unterlagen  aber  werden
nur  durch  gesetzliche  Anordnung,  deren  Entwurf  dem  Reichstage  zugehen  wird,
zu  gewinnen  sein.

Wenn  danach  auf  dem  Gebiete  der  inneren  Reichseinrichtungen  weitgreifende
und  schwierige  Aufgaben  bevorstehen,  deren  Lösung  in  der  kurzen  Frist  einer
Session  nicht  zu  bewältigen  ist,  zu  deren  Anregung  Wir  Uns  aber  vor  Gott
und  Menschen,  ohne  Rücksicht  auf  den  unmittelbaren  Erfolg  derselben,  verpflichtet
halten,  so  macht  es  Uns  um  so  mehr  Freude,  Uns  über  die  Lage  unserer  auswärtigen
  Politik  mit  völliger  Befriedigung  aussprechen  zu  können.

Wenn  es  in  den  letzten  zehn  Jahren,  im  Widerspruch  mit  manchen  Vorhersagungen
  und  Befürchtungen,  gelungen  ist,  Deutschland  die  Segnungen  des