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Reichs-Gesetzblatt.
Nr 36.
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend Amtsbezeichnung und Rangverleihung für in Stellen für Unter-
direktoren bei Post-, Telegraphen- oder Fernsprechämtern verwendete Beamte. S. 423. — Bekannt-
machung, betreffend die Änderung der Militär-Transport-Ordnung. S. 423. — Bekannt-
machung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. S. 424.
(Nr. 3361.) Allerhöchster Erlaß, betreffend Amtsbezeichnung und Rangverleihung für in
Stellen für Unterdirektoren bei Post-, Telegraphen- oder Fernsprechämtern
verwendete Beamte. Vom 17. Juli 1907.
Auf Ihren Bericht vom 10. Juli 1907 will Ich genehmigen, daß den in Stellen
für Unterdirektoren bei Postämtern verwendeten Beamten die Amtsbezeichnung
Vize-Postdirektor, den in solchen Stellen bei Telegraphen- oder Fernsprechämtern
verwendeten Beamten die Amtsbezeichnung Vize-Telegraphendirektor mit dem
Range der Post- und Telegraphendirektoren verliehen werde.
Narvik, an Bord M. Y. „Hohenzollern“ den 17. Juli 1907.
Wilhelm.
Fürst von Bülow.
An den Reichskanzler.
(Nr. 3362.) Bekanntmachung, betreffend die Änderung der Militär-Transport- Ordnung
Vom 6. August 1907.
Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung
für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich,
daß in dieser Ordnung folgende Änderungen vorzunehmen sind:
1. Die Spalte 2 der Übersicht zu § 30 Ziffer 1 erhält folgende Fassung
im Kopfe:
„Zuschlagpflichtige Schnellzüge, einschließlich der D-Züge, und zu-
schlagfreie Schnellzüge (Eilzüge) laut Aushang-Fahrplan.“
im Text (oberste Querspalte):
„Ausnahmsweise in dringlichen Fällen Offiziere und Mannschaften
in geringer Zahl (1) a gegen Berechnung des vollen tarifmäßigen
Fahrpreises des gewöhnlichen Verkehrs.“
Reichs. Gesetzbl. 1907. 79
Ausgegeben zu Berlin den 17. August 1907.