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Für das Rechnungsjahr 1909
Kap. Tit. Ausgabe und Einnahme. treten hinzu
Mark.
VIII. Schutzgebiet Kiautschou.
1. Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
2.,4.,5. — Militärverwaltung ..... 31 710
9/10. — Gemeinsame Ausgaben ..... 3 090
Summe I: Fortdauernde Ausgaben ..... 34 800
1. 10. II. Einmalige Ausgaben.
Summe II: Einmalige Ausgaben ..... 19 674
Summe der Ausgabbe ..... 54 474
2. Einnahme.
2. — Reichszuschuß ..... 54 474
Summe der Einnahme ..... 54 474
Die Ausgabe beträgt ..... 54 474
Wiederholung.
Die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Etats
betragen:
I. für das Ostafrikanische Schutzgebiet ..... —
II. für Kamerun ..... —
IV. für das Südwestafrikanische Schutzgebiet ..... —
VIII. für Kiautschou ..... 54 474
zusammen ..... 54 474
Neues Palais, den 27. Dezember 1909.
(L. S.) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
(Nr. 3697.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 18. Dezember 1909.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Übereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom 15. Februar 1900,
Reichs-Gesetzbl. S. 280 ff.), ist, wie folgt, geändert worden:
Unter „Italien. A. 2.“ ist mit Wirkung vom 28. Dezember 1909 neu hinzugefügt:
„i) Ferrara—Cento“.
Berlin, den 18. Dezember 1909.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Schulz.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.