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Nord-Westen von Spanien war Gijen, hicrauf Oviedo und
endlich (oo6) Leon. Bald bildete sich aber auch hier, vielleicht
zuerst in einiger Subordination gegen Oviedo, eine
mächtige Grasschaft Burgos oder Castilien, die aber durch 933
Heurath an Navarra fiel, und als Erbstück eines Prinzen
von Navarra bald Königreich hieß.
3. Sowohl im Nord-Osten als im Nord-Wesien von
Spanien, so wie selbst auch noch langehin in den von den
Arabern unterjochten Ländern, bleibt das alte Privatrecht,
aber in den neuentstehenden christlichen Staaten muß das
Staatsrecht nothwendig ganz anders werden; es bildet sich
nicht nach der Form dessen, das im alten Reich gegolten.
Das Wahlreich, wie es ehedem gewesen, hört auf, und neue
Reiche, die meist durch Eroberungen entsiehen mußten, werden
Erbreiche, wie nicht nur die Succession der Personen selbsft,
sondern auch die häufigen Theilungen beweisen.
Der ehemalige erste Stand im Staat sinkt nothwendig
so tief herab, daß er sich als Stand des Reichs ganz verliert,
und zufolge der weiteren Schicksale dieser Staaten lange nicht
mehr auch nur zu einem Anfang seiner ehemaligen Macht
gelangen kann. So ist er z. B. in Cragonien erst wieder
im Anfang des 14. Jahrh. endlich zum vollen Recht der
Reichsstandschaft gediehen, nachdem schon lange vorher ausser
den beiden Corps, den großen Reichs-Baronen und dem kleinen
Adel, auch Städte-Deputirti auf den Reichstagen erschienen.
Desto mächtiger aber wird der Adel in allen diesen
neuentstehenden Reichen, und weil der Staat nicht nur
unter steten inneren Fehden, sondern auch unter unaufbörlichen
auswärtigen Kriegen sich entwickelte, so bildete sich anfangs
überall eine wahre Baronen-Aristokratie.
Alle gesellschaftliche und wissenschaftliche Cultur zerfaͤllt