Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

— 235 — 
Anlage IV. 
  
Gegenstände der Prüfung zum Maschinisten I. Klasse 
und der Vorprüfung zum Schiffsingenieur. 
A. Sprachen. 
1. Deutsche Sprache. 
* a) Maschinist I. Klasse: Beantwortung einer gegebenen Frage aus dem Gebiete der 
Berufstätigkeit eines Maschinisten I. Klasse. Die Arbeit muß sowohl dem In- 
halt als auch dem Ausdrucke nach genügen. 
* b) Vorprüfung zum Schiffsingenieur: Deutscher Aufsatz über ein technisches Thema, 
welcher dem Inhalt, Ausdruck und der Rechtschreibung nach genügend ist. 
2. Englische Sprache. 
a) Maschinist I. Klasse: Übersetzung leichter englischer Lesestücke technischen Inhalts 
ins Deutsche. 
Übersetzung kurzer Mitteilungen geschäftlichen Inhalts ins Englische. 
* b) Vorprüfung zum Schiffsingenieur: Übersetzung leichter englicher Lesestücke 
technischen Inhalts ins Deutsche und kurzer Mitteilungen geschäftlichen Inhalts 
ins Englische.  
Leichte Unterhaltung in englischer Sprache über technische Fragen. 
 B. Mathematik. 
* 1. Arithmetik. 
a) Proportionslehre. Einfache Gleichungen I. und II. Grades mit einer Un- 
bekannten. Einfache Gleichungen I. Grades mit zwei Unbekannten. Prozent- 
und Zinsrechnung. 
b) Lehre von den Potenzen, Wurzeln und Logarithmen. Binomisches Ausziehen 
von Ouadratwurzeln. Berechnung von Zahlenwerten nach einer gegebenen 
Formel. 
33
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.