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3. In den Räumen, in welchen junge Leute beschäftigt werden, muß neben
der nach §. 138 Absatz 3 auszuhängenden Tafel eine zweite ausgehängt
werden, welche in deutlicher Schrift die Bestimmungen unter I und II
wiedergiebt.
Berlin, den 3. Februar 1886.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Boetticher.
Tabelle
über Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen für junge Leute.
Beginn Pausen Ende Namen
Nummer der Schicht. der Schicht. desjenigen,
der welcher die
Dauer
Schicht. Datum. Tages- Datum. Tages- in Datum. Tages- Eintragung
zeit. zeit. Minuten. zeit. bewirkt.
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Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.