Contents : Blätter für Rechtssanwendung. IX. Band (9)

Blätter

ur

Uechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Nr.  19.  Samstag,  ven  14.  Sept.  1844.

Zur  Lehre  vom  HRürktalle.
Von  Herrn  Appellationsgerichtsassessor  Dr.  Lotz  zu  Bamberg=I.


Im  sechsten  Bande  vieser  Blätter  S.  168  ist
die  Ansicht  ausgesprochen,  daß  in  Fällen,  wo  die
Anmerkungen  zum  Strafgesetzbuche  mit  dem  Texte
des  Gesetzes  in  offenem  Wiberstreite  stehen,  denselben
  eine  derogatorische  Kraft  nicht  zukomme,
und  daß  nach  dem  Inhalte  des  Einführungsgesetzes
vom  19.  Okt.  1813  die  Aufgabe  ver  Anmerkungen
nur  Auslegung  und  Erläuterung  sey.  Daß
diese  Ansicht  die  richtige  sey,  zeigt  sich  unter  andern
  auch  in  der  Lehre  vom  Rückfalle,  einer  Lehre,
in  welcher  die  Anmerkungen  wohl  am  weitesten  vom
Texte  des  Gesetzes  abweichen.  Die  unbedingte  Anwendung
  der  Anmerkungen  kann  In  dieser  für  den
Praktiker  so  mißlichen  Materie  zu  unauflösbaren
Schwierigkelten  führen,  wie  folgender  Fall  zeigt:

A  und  B  begehen  in  verabredelker  Verbindung
  elnen  Diebstahl  im  Vergehensgrade,  welcher
abgesehen  vom  Rückfalle  für  Jeden  eine  Gefängnißstrafe
  von  vier  Monaten  zur  Folge  gehabt  haben
  würde.  Nun  war  A  schon  früher  1)  wegen
ausgezeichneten  Diebstahls  mit  vier  jährigem  Arr