Blätter
ur
Uechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Nr. 19. Samstag, ven 14. Sept. 1844.
Zur Lehre vom HRürktalle.
Von Herrn Appellationsgerichtsassessor Dr. Lotz zu Bamberg=I.
Im sechsten Bande vieser Blätter S. 168 ist
die Ansicht ausgesprochen, daß in Fällen, wo die
Anmerkungen zum Strafgesetzbuche mit dem Texte
des Gesetzes in offenem Wiberstreite stehen, denselben
eine derogatorische Kraft nicht zukomme,
und daß nach dem Inhalte des Einführungsgesetzes
vom 19. Okt. 1813 die Aufgabe ver Anmerkungen
nur Auslegung und Erläuterung sey. Daß
diese Ansicht die richtige sey, zeigt sich unter andern
auch in der Lehre vom Rückfalle, einer Lehre,
in welcher die Anmerkungen wohl am weitesten vom
Texte des Gesetzes abweichen. Die unbedingte Anwendung
der Anmerkungen kann In dieser für den
Praktiker so mißlichen Materie zu unauflösbaren
Schwierigkelten führen, wie folgender Fall zeigt:
A und B begehen in verabredelker Verbindung
elnen Diebstahl im Vergehensgrade, welcher
abgesehen vom Rückfalle für Jeden eine Gefängnißstrafe
von vier Monaten zur Folge gehabt haben
würde. Nun war A schon früher 1) wegen
ausgezeichneten Diebstahls mit vier jährigem Arr