Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

III.  Anforderungen.
1.  Zugfestig  keit  35  bis  40  kg/qmm  bei  einer  Dehnung  von  mindestens  20  Prozent.

2.  Im  kalten  Zustande  soll  das  Nieteisen,  ohne  Risse  zu  erhalten,  so  gebogen  und
glatt  aufeinander  geschlagen  werden  können,  daß  die  beiden  Enden  der  Länge  nach  parallel  liegen.

3.  Im  warmen  Zustande  soll  sich  ein  Stück  Nieteisen,  dessen  Länge  doppelt  so
groß  ist  als  der  Durchmesser,  auf  ⅓  bis  ¼  der  Länge  niederstauchen  und  dann  lochen  lassen,
ohne  aufzureißen.

D.  Niete.

I.  Art  der  Proben.
Stauch-  und  Lochprobe  (siehe  D  III.).

II.  Anzahl  der  Probestücke.
Von  je  1000  Stück  2  Stück.

III.  Anforderungen.

Im  warmen  Zustande  soll  sich  ein  Nietschaft,  dessen  Länge  doppelt  so  groß  ist  als
der  Durchmesser,  auf  ⅓  bis  ¼  der  Länge  niederstauchen  und  dann  lochen  lassen,  ohne  aufzureißen.

E.  Anker  und  Stehbolzen.

I.  Art  der  Proben.
1.  Zugprobe  (siehe  E  III.  1).
2.  Biegeprobe  (siehe  E  III.  2).

II.  Anzahl  der  Probestücke.
Von  je  25  Stangen  gleichen  Durchmessers  eine  Stange.

III.  Anforderungen.
1.  Zugfestigkeit  35  bis  40  kg/qmm  bei  einer  Dehnung  von  mindestens  20  Prozent.

2.  Im  kalten  Zustande  soll  ein  Stab,  ohne  Risse  zu  erhalten,  so  gebogen  und  glatt
aufeinander  geschlagen  werden  können,  daß  die  beiden  Enden  der  Länge  nach  parallel  liegen.

F.  Wasserrohre.

I.  Art  der  Proben.
Aufweitprobe  (siehe  F  III.  3).
Bördelprobe  (siche  FlII.  4).
Biegeprobe  (siehe  F  III.  5).
Wasserdruckprobe  (siehe  F  III.  6).

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