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genannten K. Staatsministerium in provisorischer
Diensteseigenschaft zu ernennen,
3 dem Kanzleisekretär im Staatsministerium
des Königlichen Hauses und des Aeußern,
Johann Vestner den Titel und Rang eines
Geheimen Sekretärs zu verleihen.
Ordens-Verleihungen.
Im Namen Leiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 29. Mai ds. Is. dem Kaeiserlichen
Oberregierungsrathe, Abtheilungsvorstand
der Generaldirektion der Reichseisenbahnen,
Leo Franken in Straßburg und
dem Regierungsrathe, Mitglied der K. Preußischen
und Großherzoglich Hessischen Eisenbahndirektion,
Hermann Walther Messerschmidt
in Mainz, den Verdienstorden vom heiligen
Michael III. Klasse,
unter'm 17. Juni ds. Is. dem Fürstlich
Neuß ä. L. Hofmarschall und Kammerherrn
Freiherrn Titz von Titzenhofer den Verdienst-Orden
vom heiligen Michael II. Klasse
mit Stern,
unter'm 27. Juni ds. Is. dem Obersten
de Vaux, Kommandeur des K. Sächsischen
3. Infanterie-Regiments Nr. 102 „Prinz-Regent
Luitpold von Bayern“ den Verdienst-Orden
vom heiligen Michael II. Klasse, und
unter'm 12. Juli ds. Is. dem Ersten
Sekretär bei der Kaiserlich Russischen Gesandtschaft
am K. Hofe, Alexander von Lwoff,
Kaiserlich Russischen Kammerjunker und Collegien-Rath
den Verdienstorden vom heiligen
Michael II. Klasse
zu verleihen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 14. Juli ds. Is. allergnädigst
bewogen gefunden,
dem K. Hoftheater-Intendanten, Professor
Ernst Ritter von Possart in München für
das ihm von Seiner Majestät dem Könige
von Württemberg verliehene Kommenthurkreuz
I. Klasse des K. Württembergischen Friedrichs-Ordens,
dem K. Schwedisch-Norwegischen Konsul und
stellvertretenden Bankdirektor Hermann Bohn
in Rom als Bayerischen Staatsangehörigen
für das ihm von Seiner Majestät dem Könige
von Italien verliehene Ritterkreuz des K.
Italienischen St. Mauritius= und Lazarus-Ordens,
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu ertheilen.