Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

3. Die Qualitätsstempel können ausnahmsweise fehlen, wenn in anderer Weise der Nach- 
weis erbracht wird, daß das Material geprüft ist und den Anforderungen des Abschnitts A IV. 
entsprochen hat. 
IV. Anforderungen. 
1. Flußeisen darf keine geringere Zugfestigkeit als 34 kg/qmm und in der Regel keine 
höhere Zugfestigkeit als 51 kg/mm haben. In Bezug auf die Mindestdehnung aller Bleche 
ist folgende Zahlentafel maßgebend: 
Festigkeit in kg/mm 51 bis 46 45 44 42  41 bis 37 36 35  34 
Geringste Dehnung in Prozenten. 20 21  22  23 25 26  27  28 
Bis auf weiteres kommen drei Blechsorten zur Anwendung, und zwar: 
Blechsorte 1 mit 34 bis 41 kg/qmm (Berechnungsfestigkeit 36 kg/qmm), 
〃 II 〃 40 〃 47 〃 ( 〃 〃 40 〃 ) 
〃 III 〃  44 〃  51 ( 〃 〃 44 〃  ). 
2. Für diejenigen Teile des Kessels, welche gebördelt werden oder im ersten Feuerzuge 
liegen, dürfen nur Bleche der I. Sorte verwendet werden. 
 3. Für Teile, die nicht gebördelt werden oder nicht im ersten Feuerzuge liegen, können 
Bleche der II. oder III. Sorte verwendet werden. 
4. Der Unterschied zwischen der Mindest-- und Höchstfestigkeit darf bei einem einzelnen 
Bleche sowie bei Blechen gleicher Oualität innerhalb einer Lieferung bei Blechlängen 
bis 5m höchstens 6 kg/qmm, 
über 5 〃 〃 7 〃 〃 
betragen, jedoch nur innerhalb der festgesetzten Zugfestigkeitsgrenzen. 
5. Bei der Hartbiegeprobe muß sich der Probestreifen bei Blechen mit einer Festig- 
keit bis zu 41 kg/qmm einschließlich in Längs- und Querfaser flach, von 41 bis 47 kg/ qmm 
um einen Dorn mit einem Durchmesser von der 2 fachen Blechdicke, über 47 kg/qmm um 
einen solchen von der 3 fachen Blechdicke bis 180° zusammenbiegen lassen. 
6. Bei der Schmiedeprobe müssen Streifen von ungefähr 50 mm Breite im rot- 
warmen Zustande mit der Hammerfinne quer zur Walzrichtung mindestens auf das 1½ fache 
ihrer Breite ausgebreitet werden können, ohne an den Kanten und auf der Fläche Risse zu 
erhalten.  
Bei der Lochprobe dürfen Streifen, die im rotwarmen Zustand in einer Entfernung 
vom Rande gleich der halben Dicke des Streifens mit einem konischen Lochstempel gelocht werden, 
vom Loche nach der Kante nicht aufreißen. 
Der Lochstempel soll bei etwa 50 mm Länge für alle Blechdicken einen kleinsten Durch- 
messer von etwa 10 mm und einen größten Durchmesser von etwa 20 mm haben. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
B. Winkeleisen. 
I. Art der Proben. 
1. Biegeprobe (siehe B III. 1). 
2. Hartbiegeprobe (siehe B III. 2). 
3. Schmiede- und Lochprobe (siehe B III. 3).
	        
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