Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1852. (1)

Gesetzsammlung
des  Fürstenthums  Reuß  älterer  Linic.

W.  4.
(Ausgegeben  den  114en  Mai  1852.)

 

6.  Bekanntmachung  Fürstlicher  Regierung,
den  mittelst  Erklärung  vom  24.  Marz  l.  J.  bezüglich  vom  30.  März  l.  J.
nachträglich  erfolgten  Beitritt  der  freien  Hansestadt  Bremen  und  der
Fürstlich  Schaumburg-Lippischen  Regierung  zu  der  zwischen  der  diesseitigen
  Regierung  und  mehreren  deutschen  Bundesstaaten  bestehenden
Convention  wegen  gegenseitiger  Uebernahme  der  Auszuweisenden
betreffend,  vom  20.  April  1852.

Meochdem  laut  der  von  dem  Königlich  Preußlschen  Ministerium  der  auswärtigen
Angelegenhelten  auher  gemachten  Mittheilungen  die  (rele  Hansestadt  Bremen  mie,
telst  Erklärung  des  dorelgen  Senats  vom  24.  Märzl!  J.,  lugleichen  die  Fürsllich  Schaum.
burg,  Lippische  Reglerung  mitrelst  Erklärung  vom  30.  März  d.  J.  dem  zwischen  der  hle.
sigen  Regierung  und  mehreren  deutschen  Staaten  am  15.  Jull  v.  J.  zu  Gotha  abgeschlos.
senen,  in  der  Verordnung  vom  2.  December  1851  gedachten  Vercrage  wegen  gegenselelger
  Uebernahme  der  Auszuweisenden,  für  dle  Zelc  vom  1.  Mal  d.  J.  an  beigetceken  sind,
so  wird  Solches  mit  dem  Bemerken  bierdurch  bekannt  gemocht,  daß  von  lebtgedachtem
Tage  an  dle  in  jenem  Vertrage  enchastenen  Grundsäßze  und  Vorschristen  nunmebr  auch
rücksichtlich  der  Geblersangehörigen  der  srelen  Hansestade  Bremen,  sowile  des  Fürstenthumes
  Schaumburg-Lippe  in  den  biestgen  Landen  in  Anwendung  kommen.
Greiz,  den  20.  April  1852.

Fürstl.  Reuß.  Plauische  Regicrung  das.
Otto.
R.  Reiz.