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Hierin ist zu wählen:
a = 100 für Rohre mit überlappter Längsnaht
a = 80 für Rohre mit gelaschter oder geschweißter bei liegenden Flammrohren,
Längsnaht
a = 70 für Rohre mit überlappter Längsnaht
a = 50 für Rohre mit gelaschter oder geschweißter bei stehenden Flammrohren.
Längsnaht
Als wirksame Versteifungen gelten neben den Stirnplatten und den Rohrwänden vor-
zugsweise folgende Konstruktionen:
Fig. 1. Fig. 2. Fig. 3.
Fig. 4. Fig. 5.
die letztere jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die Abkröpfung nicht weniger als etwa
50 mm beträgt.
2. Die Länge l derjenigen Rohrstrecken, welche von Quersiedern durchdrungen werden,
kann man wie folgt annehmen:
Fig. 6. Fig. 7.
bei der Rohrstrecke a
l=l₁ + 0,5l₂, sofern l₁ die größere Strecke,
bei der Rohrstrecke b
l= l₁ +l₂, sofern l₁ größer als l₃, anderenfalls tritt l₃ an die Stelle von l₁,
bei der Rohrstrecke c
l=l₁ +l₂,
bei der Rohrstrecke d
l= l₂ +l₃ beziehungsweise l= l₃ + l₄.
3. Sind mit Rücksicht auf die Größe, die Befestigungsweise, den Durchdringungsort des
Querrohrs usw. Zweifel vorhanden, ob es in ausreichendem Maße versteifend einwirkt, so ist es
rätlich, für l die volle Länge einzusetzen, also von einer rechnungsmäßigen Berücksichtigung der
versteifenden Wirkung der Querrohre abzusehen.