Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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Wellrohre und gerippte Rohre nach Systemen: 
 
Fig. 8   
1. Bezeichnet 
s die Blechdicke in mm, 
d den kleinsten inneren Flammrohrdurchmesser in mm, 
p den größten Betriebsüberdruck in atm, 
dann ist 
  
2. Die Blechdicke soll nicht geringer als 7 mm genommen werden; nur bei kleinen 
Kesseln (z. B. für Feuerspritzen oder Kraftfahrzeuge) sind allenfalls dünnere Bleche zulässig. 
V. Berechnung der Blechdicken ebener Wandungen. 
Ebene Platten. 
1. Bezeichnet 
s die Blechdicke in mm, 
p den größten Betriebsüberdruck in atm, 
a den Abstand der Stehbolzen oder Anker innerhalb einer Reihe voneinander in mm, 
b den Abstand der Stehbolzen- oder Ankerreihen voneinander in mm, 
c einen Zahlenwert, 
dann ist      
Hierin ist zu wählen: 
c=0,017 bei Platten, in welche die Stehbolzen oder Anker eingeschraubt und 
vernietet sind, und welche von den Heizgasen und vom Wasser berührt werden, 
c= 0,016, wenn solche Platten nicht von den Heizgasen berührt werden, 
c=0,0155 bei Platten, in welche die Stehbolzen oder Anker eingeschraubt und 
außen mit Muttern oder gedrehten Köpfen versehen sind, und welche von den 
Heizgasen und vom Wasser berührt werden, 
c= 0,0135, wenn solche Platten nicht von den Heizgasen berührt werden, 
c= 0,014 bei Platten, welche durch Ankerröhren versteift sind.
	        
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