Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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geschlossenen Säcken verbleibt, müssen geräumig und so eingerichtet sein, daß in 
ihnen ein ausreichender Luftwechsel stattfindet.  
Sie müssen mit einem dichten und festen Fußboden versehen sein, der eine 
leichte Beseitigung des Staubes gestattet. 
§ 2. 
Die Vorzerkleinerung der Schlacke von Hand darf nicht in den Aufgabe- 
räumen für die Feinmühlen, sondern muß entweder im Freien oder in Schuppen 
vorgenommen werden, die auf allen Seiten offen sind. 
§ 3. 
Die zur maschinellen Vorzerkleinerung der Schlacke dienenden Apparate 
sowie die Feinmühlen und anderen Apparate, die bei der Herstellung von Thomas- 
schlackenmehl Verwendung finden, müssen so eingerichtet sein, daß ein Austritt 
des Staubes in die Arbeitsräume tunlichst vermieden wird. Sie müssen, sofern 
nicht durch andere Vorkehrungen eine Verstäubung nach außen verhindert ist, 
mit wirksamen Vorrichtungen zur Absaugung und zum Auffangen des Staubes 
versehen sein. 
§ 4. 
Die Zuführung des Mahlguts sowie dessen Aufgeben an die im § 3 be- 
zeichneten Apparate und an die Feinmühlen muß so eingerichtet sein, daß eine 
Staubentwickelung tunlichst verhütet wird.  
Wird die Schlacke den Feinmühlen in Transportgefäßen zugeführt, so muß 
die Beschickung so eingerichtet sein, daß die Transportgefäße unmittelbar über 
den Aufgabetrichtern entleert werden und daß, z. B. durch teilweise Ummantelung 
der Aufgabestellen und durch Staubabsaugung, das Eindringen von Staub in 
die Arbeitsräume tunlichst verhindert wird. 
§ 5. 
Die Außenwandungen und Fugen der Mühlen, der Zerkleinerungs- und 
sonstigen staubentwickelnden Apparate, der Staubleitungen, Staubkammern und 
Filteranlagen müssen staubdicht sein; entstehende Undichtigkeiten sind sofort zu 
beseitigen.  
Die Staubleitungen, Staubkammern und Filteranlagen müssen so ein- 
gerichtet sein, daß sie im regelmäßigen Betriebe von außen gereinigt und entleert 
werden können. 
§ 6. 
Reparaturarbeiten an den im § 5 bezeichneten Apparaten und Einrichtungen, 
bei denen die Arbeiter der Einwirkung von Schlackenstaub ausgesetzt sind, darf 
 
	        
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