Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Verzeichniß  uͤber  die  Fnurinns  Geschäfts.=  Rüctstände.

Sämtliche,  am  :.  Juli  13:6  noch  unerledigten  Geschäfte  sind  von  den  Notaren
in  ihre  Geschäfts-Tagbücher  (§.  35)  einzutragen.

Bei  einem  Beamten-Wechsel  haben  die  abtretenden  Beamten  die  vor  dem  r.  Juni
verfallenen,  ganz  oder  Theilweise  unerledigten  Geschäfte  in  ein  Verzeichniß  zu  begreisen
  und  solches  ihren  Nachfolgern  zu  übergeben.  Eine  Abschrift  dieses  Verzeichnisses
  ist  dem  zuständigen  Oberamts-Gerichte  vorzulegen.

Den  Orts-Vorstehern  liegt  ob,  die  vorgeschriebenen  monatlichen  Anzeigen  über
die  neu  angefallenen  Geschifte  (§.:4)  erstmals  für  den  Monat  Juni  2326  im  Laufe  des

Juli  an  die  Rotare  einzusend"n.
93.

Einzug  der  den  Stadr=  und  Amtschreibern  bisher  gereichten,  Besoldungs-Theile.

Mit  dem  1.  Juli  1326  hören  die  bisher  vom  Seaate,  von  den  Oberamts-Pflegen,
Gemeinden  und  Stiftungen  den  Stadt=  und  Amtschreibern  abgereichten  Besoldungs-Theile,
  so  wie  alle  sonstigen  Emolumente  derselben  (Wohnungen,  Hauszinse,  Güter-Genuß,
  bürgerliche  Rutzungen  und  dergl.  mehr)  auf,  und  fallen  den  seitherigen  Besoldungs-Reichern
  anheim.

Der  Justiz-Minister,  Beziehungsweise  der  provisorische  Chef  des  Departements
des  Innern,  sind  mit  der  Vollziehung  der  gegenwärtigen  Verordnung  beaustragt.

Gezeben  Stuttgart  den  à4.  Mai  13-6.
Wil.  h  elm.
Der  Jusikz-Minister:
Freiherr  von  Maucler.
Der  provisorische  Chef  des  Departements  des  Jnnernr
von.  Schmidlin.  .
Auf  Befehl  des  Königs:
In  Abwesenheit  des  Stnats-Sekretärs,
der  geheime  Legations-Rath:
von  Gärttner.