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Verzeichniß uͤber die Fnurinns Geschäfts.= Rüctstände.
Sämtliche, am :. Juli 13:6 noch unerledigten Geschäfte sind von den Notaren
in ihre Geschäfts-Tagbücher (§. 35) einzutragen.
Bei einem Beamten-Wechsel haben die abtretenden Beamten die vor dem r. Juni
verfallenen, ganz oder Theilweise unerledigten Geschäfte in ein Verzeichniß zu begreisen
und solches ihren Nachfolgern zu übergeben. Eine Abschrift dieses Verzeichnisses
ist dem zuständigen Oberamts-Gerichte vorzulegen.
Den Orts-Vorstehern liegt ob, die vorgeschriebenen monatlichen Anzeigen über
die neu angefallenen Geschifte (§.:4) erstmals für den Monat Juni 2326 im Laufe des
Juli an die Rotare einzusend"n.
93.
Einzug der den Stadr= und Amtschreibern bisher gereichten, Besoldungs-Theile.
Mit dem 1. Juli 1326 hören die bisher vom Seaate, von den Oberamts-Pflegen,
Gemeinden und Stiftungen den Stadt= und Amtschreibern abgereichten Besoldungs-Theile,
so wie alle sonstigen Emolumente derselben (Wohnungen, Hauszinse, Güter-Genuß,
bürgerliche Rutzungen und dergl. mehr) auf, und fallen den seitherigen Besoldungs-Reichern
anheim.
Der Justiz-Minister, Beziehungsweise der provisorische Chef des Departements
des Innern, sind mit der Vollziehung der gegenwärtigen Verordnung beaustragt.
Gezeben Stuttgart den à4. Mai 13-6.
Wil. h elm.
Der Jusikz-Minister:
Freiherr von Maucler.
Der provisorische Chef des Departements des Jnnernr
von. Schmidlin. .
Auf Befehl des Königs:
In Abwesenheit des Stnats-Sekretärs,
der geheime Legations-Rath:
von Gärttner.