Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nach  Beendigung  der  Keltern-Geschäfte  sind  die  im  Reg.  Blatt  v.  13a2  S.763
vorgeschriebenen  Anzeigen  über  das  Ergebniß  der  Weinlese  dem  Finanz-Ministerium

ungesäumt  zu  erstatten.
Stuttgart  den  11.  Oktober  1328.  Varnbüler.

 

Dienst-Erledigungen.

1)  Durch  den  am  z2.  v.  M.  erfolgten  Tod  des  Oberamts-Arztes,  D.  Häußler,
ist  die  mit  einem  Gehalte  von  4o0  fl.  und  einem  Schreibmaterialien-Aversum  von  nofl.
aus  der  Staats-Casse,  so  wie  mit  einem  Gehalre  von  roo  fl.,  einem  weiteren  Schreibmaterialien-Aversüm
  von  10  fl.  und  einer  Pferds-Ration  aus  Körperschafts-Cassen  verbundene
  Stelle  eines  Oberamts-Arztes  zu  Kün  zelsau  in  Erledigung  gekommen.  Die
Bewerber  um  dieselbe  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  der  Regierung  des  Jark-Kreises
  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Dizingen,  Didcese  Leonberg,
  welche  1300  Pfarr-Genossen  zaͤhlt,  und  deren  Einkommen  auf  343  fl.  nach  den
in  dem  neuesten  Sportel-Gesetz  enthaltenen  Normal-Preisen  berechnet  ist,  haben  sich
innerhalb  vier  Wochen  vorschrifemäßig  bei  dem  evangelischen  Consistorium  zu  melden.

3)  Die  wieder  zu  beseßende  katholische  Pfarrei  Dietingen,  Oberamts  und  Dekanats
  Rottweil,  begreift  das  Pfarrdorf  nebst  zwei  Höfen,  mit  577  Pfarr-Genossen.  Ihr
Einkommen  belauft  sich  an  Güter-Ertrag,  Zehenten,  Besoldungen  und  Gebühren  auß
870  fl.  Die  Geistlichen,  welche  sich  um  diese  Pfarrstelle  insbesondere  bewerben  wollen,
haben  ihre  Eingabe  vorschriftmäßig  binnen  vier  Wochen  an  den  katholischen  Kirchenrath
einzuschicken,  auch  sich  zugleich  über  ihre  Fähigbeit  zu  Versehung  des  Cammerariqt=Amtes
  auszuweisen.

4)  Die  Bewerber  um  das  neu  gebildete  Forstamt  Ochsenhausen,  dritter  Classe,
und  um  das  Revier  Warthausen,  zweiter  Elasse  mit  Pferdoration,  in  diesem  Forste,
haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  der  Finanz-Kammer  für  den  Donau-Kreis  vouschriftmäßig

  zu  melden.