Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

Anlage  V.

Bescheinigung  über  die  Abnahmeuntersuchung  eines
Dampfkessels.

  

Der  mit  nachstehenden  Angaben  auf  dem  Fabrikschilde  bezeichnete  Dampfkessel:
festgesetzte  höchste  Dampfspannung:  Atmosphären  Überdruck,

—

Name  und  Wohnort  des  Fabrikanten:

 



 

 



 

laufende  Fabriknummer:

 

Jahr  der  Anfertigung:
Mindestabstand  des  festgesetzten  niedrigsten  Wasserstandes  von  der  höchsten  Stelle  der
Feuerzüge  in  Millimeter:
ist  einschließlich  seiner  Ausrüstungsstücke  heute  der  Abnahmeprüfung  gemäß  §  24  Abs.  3  der  Gewerbeordnung
  unter  Dampf  unterzogen  worden.

Der  Kessel  ist  nach  den  vorgelegten  Prüfungszeugnissen  am
der  Bauprüfung  und  am  der  Wasserdruckprobe  unterzogen  und  seine  Anlegung
  durch  Urkunde  des  zu  vom
genehmigt  worden.

Der  Kessel  ist  aufgestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei  der  Abnahme  ist  folgendes  festgestellt  worden:

1.  Die  Feuerzüge  liegen  an  ihrer  höchsten  Stellle..  Millimeter  unter  dem  festgesetzten
niedrigsten  Wasserstande,  der  am  Kessel  durch  eine  Strichmarke  erkennbar  gemacht  ist,
die  sich  Millimeter  befindet.

2.  Der  Kessel  besitzt....  Speiseventil....  welche....  durch  den  Druck  des  Kesselwassers
geschlossen  und  ein....  Absperr...  zwischen  dem  Speiseventil  und  dem  Kessel.

3.Die  Speisevorrichtungen  bestehen  in