Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

*“ 
869 
  
  
  
  
1 3 4 
Steuersatz Berechnung 
Nr. Gegenstand der Besteuerung # #en der 
un- au- 
bert send Nark. Stempelabgabe 
Lotterielose. 
5. Lose öffentlicher Lotterien sowie Ausweise über 
Spieleinlagen bei öffentlich veranstalteten Aus- 
spielungen von Geld= oder anderen Gewinnen 
a) inländisch ·........... 20——-—beiinländischenLosenvomplani 
b)ausländische..................... 25——— mäßigen Preise (Nennwerte) sämt- 
Befreit sind: sscher Lofe oder Ausweise mit 
Lose der von den zuständigen Behörden ge- sünsschug vrr ghuseneae Meche. 
nehmigten Ausspielungen und Lotterien, sofern trags; bei ausländischen Losen von 
der Gesamtpreis der Lose einer Ausspielung dens Preise der einzelnen Lose in 
die Summe von einhundert Mark und bei Abstufun ür 
Q„ .. ... gen von 1 Mark für je 
Ausspielungen zu ausschließlich mildtätigen 4 Mark oder einen Bruchteil des 
Iwecken die Summe von fünfundzwanzig- Betrags 
tausend Mark nicht übersteigt. gs. 
Frachturkunden. 
6. Frachturkunden, wenn sie im Inland ausgestellt 
oder behufs Empfangnahme oder Ablieferung 
der darin bezeichneten Sendung im Inlande 
vorgelegt oder ausgehändigt werden, und zwar: 
a) Konnossemente und Frachtbriefe im 
Schiffsverkehre zwischen inländischen und 
ausländischen Seehäfen oder zwischen 
Häfen an inländischen Wasserstraßen und 
ausländischen Seehäfen, soweit sie nicht 
unter b fallllen — — 1— 
b) Konnossemente und Frachtbriefe im Schiffs- 
verkehre zwischen inländischen Häfen und 
ausländischen Häfen der Nord- und Ost- 
see, des Kanals oder der norwegischen Küst—— 
Wenn eine Urkunde über die Cadung 
eines ganzen Schiffsgefäßes lautet, wird 
bei einem Frachtbetrage von nicht mehr 
als 25 Mark das Doppelte, bei höheren von der einzelnen Urkunde; falls 
Beträgen das Fünffache und, sofern es diese jedoch über die Ladung 
sich um Schiffe mit einem Reinraum- mehrerer Schiffsgefäße oder Eisen- 
gehalte von über 200 Kubikmeter handelt, bahnwagen lautet, von jeder 
bei einem Frachtbetrage von nicht mehr Schiffs= oder Eisenbahnwagen- 
als 25 Mark das Fünffache, bei höheren ladung. 
Beträgen das Zehnfache der zu a und b Je zwei Schmalspurwagen, die 
bezeichneten Säte erhoben. auf ein Frachtpapier abgefertigt 
  
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.