Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

— 79 — 
Als wirksame Versteifungen gelten neben den Stirnplatten und den Rohrwänden vorzugs- 
weise folgende Konstruktionen: 
Fig. 1. 
   
die letztere jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die Abkröpfung nicht weniger als etwa 
50 mm beträgt. 
Wellrohre und gerippte Rohre nach Systemen: 
 
 
 
    
 
1. Bezeichnet 
s die Blechdicke in mm, 
d den kleinsten inneren Flammrohrdurchmesser in mm, 
p  den größten Betriebsüberdruck in atm, 
dann ist bei Flammrohren nach Figur 6 bis 9 
2. Die Dicke der Flammrohre nach dem Patent von Holmes berechnet sich nach der 
Formel: 
s = p*d / 1010 +2 ....    3a, 
worin p und d dieselbe Bedeutung wie vorher haben. 
3. Die Blechdicke darf nicht geringer als 7 mm genommen werden; nur bei kleinen 
Kesseln sind allenfalls dünnere Bleche zulässig.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.