— 176 —
über seine Rede beglückwünscht hat und mit dem Minister des Innern auch
darin einverstanden ist, daß es „Sache der ernsten Erwägung der Königlich
preußischen Staatsregierung sein werde, ob sie nicht darauf Bedacht werde
nehmen müssen, daß Initiativanträge in Erwägung gezogen werden, welche
auf die Abschaffung der geheimen Abstimmung für den Reichstag abzielen“.
Derartige Erwägungen sind die Pflicht einer jeden Bundesregierung, namentlich
aber der preußischen. Dieselbe würde sich ihrer Verantwortlichkeit nicht bewußt
sein, wenn sie sich in einem Zeitraume von 16 Jahren niemals Rechenschaft
geben wollte von der Einwirkung der einzelnen Bestimmungen des Wahlgesetzes
auf die Entwicklung und Befestigung unserer Reichsinstitutionen. Zu welchem
Resultate die preußische Regierung bei ihren pflichtmäßigen Erwägungen gelangen
wird, ist bisher nicht ausgesprochen. Wenn sie aber zu der Ueberzeugung
gelangte, daß das bestehende Reichs-Wahlgesetz nachteilig für die Festigkeit
und das Gedeihen unserer Reichsinstitutionen wirken könne oder schon
wirke, so würde sie sich auch der Pflicht nicht entziehen können, diejenigen
Aenderungen des Wahlgesetzes zu beantragen, welche zur Befestigung unserer
neugewonnenen Einheit und unserer verfassungsmäßigen Institutionen ihr erforderlich
erscheinen würden. Ob Anträge derart, wenn sie gestellt würden,
die Zustimmung der Mehrheit des Bundesrats oder des Reichstags finden
würden, ist eine Frage, von deren Beantwortung die Ueberzeugungen des
Antragstellers nicht abhängen. Die Verantwortlichkeit des letzteren für die
Beibehaltung schädlicher Einrichtungen würde diejenigen Faktoren treffen, welche
innerhalb ihrer verfassungsmäßigen Berechtigung den Antrag überstimmten.
Eine Rücksicht hierauf sollte aber keine Regierung abhalten, Vorlagen, die
ihrer Ueberzeugung nach geboten oder dem Lande nützlich sind, ohne Ansehung
des Erfolges zu stellen. Die Erfüllung einer Pflicht derart aus Opportunitätsrücksichten,
etwa aus Besorgnis vor den nächsten Wahlen, zu unterlassen, würde
nicht nur eine kurzsichtige Politik, sondern auch mit dem gewissenhaften Pflichtgefühl
einer jeden Regierung unverträglich sein.
Regierungsfeindliche Wahlen, auch wenn ihrer mehrere aufeinander folgen,
sind für die Zukunft des Deutschen Reichs nicht so bedenklich, wie schädliche
fundamentale Einrichtungen des Verfassungslebens. Ob zu letzteren die
heimliche Wahl gehört, ist eine Frage, die wir hier und heute nicht zu entscheiden
haben, die aber doch von der Tagesordnung schwerlich wieder verschwinden
wird.“
An den Arbeiten des Bundesrats hat sich Puttkamer auffallend wenig
beteiligt; es genügte ihm für die Regel, nachträglich über den Verlauf der
Sitzungen durch den Unterstaatssekretär Herrfurth auf dem Laufenden gehalten
zu werden; der Aufrechthaltung und Handhabung des Sozialistengesetzes wandte
er seine ganze Energie zu, und ist dieses die Materie, die ihn am meisten mit
den leitenden Faktoren im Reich in Verbindung brachte.