Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Fünfter Teil. Bis zur März-Revolution. (28)

XXXIV.  Der  Prinz  von  Preußen  und  die  Verfassungspläne.  769

nachher  bei  Hofe  erscheinen  solle.  So  ging  alles  glatt  ab.  Diese  ganz  unbefangene,  lange
vor  den  Aufzeichnungen  des  Prinzen  niedergeschriebene  Erzählung  eines  treuen  Anhängers
  der  Augustenburger  beweist  doch  wohl,  daß  der  Prinz  sich  schon  auf  jener  Kopenhagener
  Reise  mit  ehrgeizigen  Plänen  trug.  Als  er  dann  die  Statthalterwürde  erlangt
hatte,  verstand  er  freilich  nicht,  sie  zu  gebrauchen.  —

 

XXXIV.  Der  Prinz  von  Preußen  und  die  Verfassungspläne.

Zu  Bd.  V.  S.  606  ff.

Der  Prinz  von  Preußen  trat  zur  Zeit  der  Königsberger  Huldigung  allen  Verfassungsplänen,
  welche  dem  Testamentsentwurfe  seines  königlichen  Vaters  widersprachen,
nachdrücklich  entgegen.  Er  verlangte  sodann,  als  der  König  die  Vereinigten  Ausschüsse
bildete,  daß  diese  Institution  sogleich  völlig  ausgestaltet  und  mit  ihr  das  ständische  Reformwerk
  abgeschlossen  werde.  Er  erhob  endlich,  im  Januar  1845,  lebhaften  Einspruch,
als  der  Plan  des  Vereinigten  Landtags  sich  enthüllte,  und  wurde  deshalb  von  seinem
königlichen  Bruder  sehr  hart  angelassen.

Die  natürliche  Folge  von  alledem  war,  daß  der  Prinz  in  die  neue  Immediatkommission,
  welche  im  Sommer  und  Herbst  1845  über  die  Entwürfe  des  Monarchen
beriet,  nicht  berufen  wurde.  Als  diese  Verhandlungen  geschlossen  waren,  fühlte  er  sich
aber  verpflichtet,  nunmehr  seine  Ansicht  über  die  künftige  Gestaltung  des  ständischen  Wesens
ausführlicher  darzustellen.  Am  20.  November  1845  schrieb  er  dem  Könige:  „Du  wirst
es  natürlich  finden,  daß  ich  in  Erfahrung  gebracht  habe,  wie  du  in  diesem  Sommer  eine
Kommission  ernannt  hast,  welche  deine  ständischen  Pläne  ausarbeiten  mußte.“  Dann
erinnerte  er  an  seinen  Brief  vom  Januar  und  fuhr  fort:  „Mehr  als  ich  darin  gesagt,
erlaubt  mir  mein  Gewissen  nicht  nachzugeben.  Ich  glaube  es  in  meiner  Stellung  verlangen
  zu  können,  daß  mein  Plan  geprüft  werde.  Er  gibt  kein  Recht  der  Krone  aus  den
Händen;  er  bezeichnet  jeder  Korporation  ihre  Rechte,  und  vermeidet,  die  Finanzfrage,
die  gefährlichste  von  allen,  in  regelmäßiger  Wiederkehr  zu  agitieren.  Zugleich  gewährt  er,
unter  Beibehaltung  des  jetzigen  ständischen  Fundaments,  die  Provinzialstände,  gewährt
in  den  Ausschüssen  die  verheißene  Generalberatung  des  Gesetzes  von  1823  und  löset  die
Schwierigkeit  des  Gesetzes  der  Staatsschulden  von  1820.  Brüderlichst  lege  ich  diese  große
Angelegenheit  dir  ans  Herz,  das  tief  ergriffen  davon  ist,  daß  es  sich  deinen  Plänen  nicht
anschließen  kann.“

Die  beigelegte  Denkschrift  zeigt  schon  jene  glückliche  Mischung  von  Festigkeit  und
Beweglichkeit,  welcher  der  Prinz  dereinst  als  König  so  große  Erfolge  verdanken  sollte.
Ohne  die  leitenden  politischen  Grundsätze  seines  Lebens  je  aufzugeben,  stellte  er  sich  doch
immer  rasch  auf  den  Boden  der  veränderten  Verhältnisse.  Er  hatte  einst  gehofft,  die
letztwillige  Verfügung  feines  Vaters  über  die  Reichsstände  würde  ausreichen.  Als  dann
die  Vereinigten  Ausschüsse  geschaffen  wurden,  nahm  er  das  Geschehene  alsbald  an  und
riet,  diese  neue  Versammlung  zu  einem  ständischen  Reichstage  auszugestalten.  Jetzt  verkündigte
  der  König  seine  Absicht,  neben  den  Vereinigten  Ausschüssen  und  den  Provinziallandtagen
  noch  eine  Zentralvertretung  zu  schaffen.  Der  Prinz  erkannte,  sein  königlicher
Bruder  werde  sich  von  diesem  verwickelten  Plane  nicht  mehr  abbringen  lassen;  er  ging
daher  auf  den  Grundgedanken  der  neuen  Entwürfe  sofort  ein,  obgleich  er  ihn  schwerlich
ganz  billigen  mochte,  und  faßte  nur  die  praktische  Frage  ins  Auge:  wie  das  eine,  was
ihm  das  Wesen  des  preußischen  Staates  war,  die  lebendige  Macht  der  Krone  neben  dieser
ungefügen  dreifachen  Gliederung  ständischer  Körperschaften  noch  bestehen  solle?

Die  Denkschrift  begann:  „Preußens  politische  und  geographische  Lage  als  Großmacht
im  europäischen  Staatenbunde  und  zugleich  als  Teil  des  deutschen  Bundes  erlaubt  nicht,

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  V.  49