ganz gewaltige Abgaben vor. In dem krassesten Fall, den
wir einmal anführen wollen, nämlich dem, daß ein Händler
zu Parzellierungszwecken ein Gut erwirbt, das zu zwei
Oritteln seines Wertes mit Hppotheken belastet ist, würde
bei dem Verkauf eine Steuer von 24 vom Hundert dessen,
was der Vorbesitzer sein Eigen nennt, fällig sein. In dem
gelindesten Fall aber, wenn der Boden schuldenfrei und kein
Händler der Erwerber ist, sind es immerhin noch 6 vom Hun-
dert. Ee ist sehr fraglich, ob solche Anspannung das gewünschte
Ziel erreicht oder nicht vielmehr dazu führt, daß der Im-
mobillenbesitzwechsel sich überhaupt sehr einschränkt, so sehr
einschränkt, daß das finanzielle Mehrergebnie für den Staat
gleich null ist. Die Bodengesellschaften werden auf die „Er-
schließung“ neuen Geländes nun wohl vielfach verzichten
müssen, vielleicht auf ihre ganze Tätigkeit. Mit den soge-
nannten Luxussteuern hat man es ja schon häufig genug er-
lebt. Sind sie allzu hoch, so hört der Luxus auf oder wendet
sich anderen Dingen zu, und der Fiskus hat das Nachsehen.
Damit sind aber dann gleichzeitig alle die Existenzen ruiniert,
die von der Herstellung der Luxrusware gelebt haben.
Oie andere Steuer, die heute ebenfalls ihre zweite Lesung
durchmacht, ist die auf den Tabak und die Tabakerzeugnisse.
Alle Parteien lassen erklären, daß sie nur mit schwerem
Herzen daran gingen. Aber es ist unbedingt erforderlich,
daß das große Rauchnotopfer auf dem Altar des Vaterlandes
verkohlt oder — wenn wir das schiefe Bild der Abgeordneten
gebrauchen wollen — daß der Tabak blutet. Das berühmte
Pfeischen des armen Mannee, für das einst Eugen Richter in
Wort und Bild gegen die böse Rechte gekämpft hat, findet
heute nur noch bei den Deutschnationalen einen Verteidiger,
aber sie sind in der Minderheit. Die hochbezifferte Banderole
kommt fortan auch um die Zigarrenkiste, die Stummelpfeife
mit Uckermärker Füllung steigt in die vornehmsten Kreise
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