8 1. Die Germanen und das römifche Reich.
den Slaven, Balten, Griechen und Stalifern auswuchlen und von
denen die Germanen, wie man glaubt, im Mündungsland des
Dnieftr gefelfen haben, von wo fie in langen Yeiträumen allmählich,
zunächit dem Lauf der Weichtel abwärts folgend, nach den Zandftrichen
gefommen find, die wir jeßt als Norddeutichland bezeichnen. Und
bier, in dem ZTiefland zwilchen Oder und Elbe, den Strichen an
der Meerezfüjte hin bis zum Nhein, wo nirgends Gebirge zu überwinden
waren, in Holiten, Schleswig, Sütland, den dänischen
Snieln, dem füdlichen Skandinavien wuchlen fie, zwilchen Slaven
und Balten im DOften, Kelten im Süden und Wejten, noch ohne
Icharfgezogene Grenzen zum großen Bolfe heran, das fich in zahlreiche
Stämme gliederte, wohl noch feinen gemeiniamen Namen
führte, in Sprache und Sitte aber immerhin eine gewifje Einheit
befaß — eine Einheit, die freilich Krieg und Fehde unter ihnen
nicht hindert. Die Römer trafen fie, alS fie diefer jenfeit3 des
Nheins ausgebreiteten Bevölkerung ihre Aufmerkjamfeit zumendeten
und namhafte Schriftiteller fie intereffant genug fanden, um ihnen
ein ernithaftes Studium zu widmen, in drei große Gruppen geteilt,
die fie al3 Herminonen, Ingäponen und Sftävonen bezeichnen, und
bon denen man glaubt, daß das Band, das fie, aber ohne tiefer
einigende Wirkung, zufammenführte oder zufammenhielt, ein gemein
james Heiligtum, gleichartiger Dienit und Berehrung degjelben
Öottes gewejen fei. ZTieferen Aufihluß gibt diefe Notiz und Die
weitere, Daß fie einen gemeinfanmen Stammoater Tutsfo oder Tuifto
und dejfen Sohn Mannus angenommen haben, nicht.
Die römiichen Schriftiteller nennen und zmweiundfünfzig Eleine
Stämme diefes Volks mit Namen und zeichnen auch wohl einzelne darunter
mit einigen Strichen. Wenn diefe Stämme auch der Mehrzahl
nach für uns bloße Namen find, mit denen wir feine beftimmte Borftellung
verbinden fünnen, fo bezeichnen fie doch gleichwohl den einen
großen Fortichritt, daß dies Volk, obwohl vielfach noch in einem
Mittelzuftand zwilhen Nomaden- und Aderbauleben, Doc von der
bloßen Gliederung nad Familien und Sippen zu etwas wie wirf-(iher
Staatsgemeinjchaft weitergefchritten war, welche die Bebauung